Mit 15 Fällen am Sonntag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.691. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 119,7 lag, steigt laut übereinstimmenden Angaben von Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) heute auf 125,1. Die Zahl der Todesfälle hat sich auf 148 erhöht. Verstorben sind zwei Bewohner aus unterschiedlichen Heimen, die 86 und 88 Jahre alt waren.


Im Krankenhaus in Burglengenfeld traten bei regelmäßigen Folgetestungen keine weiteren Fälle zutage. Im Seniorenzentrum Evergreen Maxhütte-Haidhof findet heute am Montag die Endtestung statt. In der Senioreneinrichtung Naabresidenz in Schwandorf hat sich unsere gestrige Vermutung, dass keine Folgefälle vorliegen werden, bislang bestätigt. Einige Rückmeldungen stehen noch aus. Im Altenheim Dorea Familie in Wackersdorf haben die gestern mitgeteilten Fälle dazu geführt, dass ein weiterer Wohnbereich betroffen ist.

Im Kindergarten Regenbogen in Maxhütte-Haidhof befinden sich acht Kinder und drei Erzieherinnen in Quarantäne, im Kindergarten St. Joseph in Bruck fünf Kinder und eine Erzieherin. Betroffen ist jeweils eine Gruppe der Notbetreuung. In einem Kindergarten war ein Kind positiv, im anderen eine Erzieherin.

In zwei Firmen wurde eine Begehung durch die Gewerbeaufsicht eingeleitet. Einmal ist ein Montagetrupp mit drei Personen betroffen, im anderen Falle sind es zwölf Fälle, bei denen ein arbeitstechnischer Zusammenhang besteht.

Die Schnelltestungen wurden erneut deutlich ausgeweitet

In der vergangenen Woche haben das Bayerische Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe an den Schnellteststellen insgesamt 3.701 Testungen durchgeführt, was einer deutlichen Steigerung um rund 70 Prozent entspricht (Vorwoche 2.181). Ausgewirkt hat sich hier auch die neue Schnelltestlinie im Sepp-Simon-Stadion in Schwandorf, wo allein an sechs Tagen in der Woche 858 Testungen durchgeführt wurden. In 18 Fällen wurde ein positives Ergebnis ermittelt, was einer Positivrate von 0,49 Prozent entspricht (Vorwoche 0,43 Prozent). Mit der erneuten Ausweitung der Testungen kann die aufgrund der „Bundesnotbremse" gestiegene Nachfrage, etwa für Friseurbesuche, abgedeckt werden. Die angebotenen Termine werden aktuell zu rund 85 Prozent in Anspruch genommen.

Vorzeitige Impfung abgelehnt

In unserer Pressemitteilung vom 12.02.2021 hatten wir davon berichtet, dass eine Frau mit Vorerkrankungen, Jahrgang 1957, mit Hilfe ihres Rechtsanwalts beim Verwaltungsgericht Regensburg durchsetzen wollte, dass sie sofort geimpft wird. Ihr Argument war, dass das Lebensalter kein geeignetes Kriterium für die Festlegung der Impfreihenfolge sei.

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt und in einem insgesamt 19 Seiten umfassenden Beschluss festgestellt, dass die Antragstellerin keinen Anspruch auf eine unverzügliche und vorgezogene Schutzimpfung hat. Die allgemein bekannte Knappheit der Impfstoffe ermöglicht eine Teilhabe nur im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten und erfordert daher in jedem Fall eine Priorisierung. Die Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung wurden nicht in Zweifel gezogen. Der Einwand des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin, dass die im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung vorgenommene Priorisierung eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung darstellen würde, war für das Gericht nicht hinreichend nachvollziehbar. Zudem hätte die vorrangige Impfung der Antragstellerin gleichzeitig zu einer Zurückstellung eines an sich mit höchster Priorität Impfberechtigten geführt, was angesichts der vor allem im Februar knappen Verfügbarkeit des Impfstoffs nicht sachgerecht gewesen wäre.