Illegale Schlachtung zweier Schweine

Am Freitag, den 25.1.19 gegen 11:00 Uhr wurde der Polizeiinspektion Neutraubling mitgeteilt, dass im Gemeindebereich Mintraching in einem Gehölz zwei frei lebende Hängebauchschweine von unbekannten erstochen worden wären. Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Neutraubling begab sich zum Tatort und wurde bereits von der Leiterin des Veterinärsamts des Landratsamtes Regensburg in Empfang genommen. 

Nach der Tatortaufnahme ergab sich jedoch ein anderer Sachverhalt, wie zunächst mitgeteilt. Der Anrufer selbst hatte zusammen mit einem Bekannten in seinem Waldstück zwei zur Obhut überlassene Hängebauchschweine geschlachtet und wurde dabei vom Veterinäramt gestört. Da sie weder Genehmigungen zur Freilandhaltung noch zur Schlachtung der Schweine hatten, äußerten die Täter, dass jemand anderes ihre Schweine getötet hätte. Aufgrund der Art und Weise und der fehlenden Genehmigungen zur Schlachtung wurde gegen die beiden Täter ein Strafverfahren nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet. Für weitere Tiere in dem Waldstück wie Ziegen, Hasen und Hühner wurde dem Tierbesitzer seitens des Veterinäramts ein Haltungsverbot auferlegt. Sie müssen jetzt ebenfalls aus dem Waldstück entfernt werden.


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