36 Millionen Euro für die Oberpfalz.

Symbolfoto: benjamin-klack/pixelio.de

München. Der Freistaat unterstützt strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig. Bayernweit erhalten 141 Kommunen über 144 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen.

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Von den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise als auch Städte und Gemeinden. „Ein starkes Signal für finanzschwache Kommunen zur Konsolidierung ihrer Haushalte. Die Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2018 ein Rekordvolumen von über 9,5 Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem bayerischen Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Dadurch unterstützt der Freistaat seine Kommunen so tatkräftig wie noch nie", stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Übergabe der Bescheide für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an die Vertreter der Kommunen am Montag (26.11.) in Nürnberg fest. Nach Oberfranken gehen rund 59 Millionen Euro, in die Oberpfalz über 36 Millionen Euro, nach Unterfranken über 23 Millionen Euro, nach Niederbayern fast 20 Millionen Euro, nach Mittelfranken über 3 Millionen Euro, nach Oberbayern über 1 Million Euro und nach Schwaben 600.000 Euro. 

Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Stabilisierungshilfen können bewilligt werden, wenn eine Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Härte vorliegen. Außerdem müssen die Kommunen einen nachhaltigen Konsolidierungswillen unter Beweis stellen. Ziel ist, strukturschwache und konsolidierungswillige Kommunen beim Abbau ihrer überdurchschnittlichen Verschuldung besonders zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können damit im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche investive Ausgaben bestreiten. Bei Vorliegen einer besonderen Bedarfslage können Kommunen Stabilisierungshilfen auch über einen längeren Zeitraum als fünf Jahre erhalten.

 

Folgende Landkreise in der Region erhielten Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen: Kelheim: 100.000 Euro, Neustadt a. d. Waldnaab: 300.000 Euro, Schwandorf: 100.000 Euro, Tirschenreuth: 3.000.000 Euro. 

 

Folgende Städte und Gemeinden erhielten Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen:

Stadt Weiden: 9.000.000 Euro.

Kreis Amberg-Sulzbach:Markt Hohenburg: 539.000 Euro, Markt Kastl 1.200.000 Euro, Markt Königstein: 1.000.000, Stadt Schnaittenbach 850.000 Euro.

Kreis Cham: Stadt Furth im Wald 5.500.000, Bad Kötzting 1.500.000, Waldmünchen 1.500.000.

Kreis Neustadt/WN: Gemeinde Flossenbürg 500.000 Euro, Markt Moosbach 800.000 Euro, Stadt Pleystein 600.000 Euro, Stadt Windischeschenbach 1.200.000 Euro.

Kreis Schwandorf: Gemeinde Thanstein 400.000 Euro.

Kreis Tirschrneuth: Gemeinde Brand 500.000 Euro, Stadt Erbendorf 1.600.000 Euro, Immenreuth 1.200.000 Euro, Markt Konnersreuth 500.000 Euro, Leonberg 500.000 Euro, Stadt Mitterteich 1.500.000 Euro, Markt Neualbenreuth 350.000 Euro, Gemeinde Neusorg 1.000.000 Euro, Gemeinde Reuth b. Erbendorf 250.000 Euro, Stadt Tirschenreuth 1.200.000 Euro. 

 

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