55 Fälle am Mittwoch im Landkreis Schwandorf

Mit 55 Fällen am Mittwoch steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.380. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 197,5 lag, sank auf 167,7. Diesen Wert geben heute sowohl das LGL als auch das RKI an.


Während wir gestern keine Prognose über den weiteren Verlauf der Inzidenz abgeben konnten, darf heute festgestellt werden, dass die Inzidenz nicht erneut so rapide sinken wird, dass sie am Freitag unter 100 sein könnte. Das bedeutet, dass für Schulen und Kindertagesstätten nächste Woche keine Änderung eintreten wird, was wir aber morgen noch allgemeinverbindlich feststellen werden.

Mit Wirkung von heute hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Quarantäne von Kontaktpersonen und Verdachtspersonen sowie die Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen neu geregelt. Aufgrund der dazu zu erwartenden überörtlichen Berichterstattung beschränken wir uns hier auf wesentliche Stichpunkte:

- Neu definiert wurde, wer Verdachtsperson ist. Personen, die nur einen positiven Antigentest haben, der nicht durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person vorgenommen wurde (z.B. Selbsttest) und die sich keiner PCR-Testung unterziehen, sind keine Verdachtspersonen und unterliegen somit auch keiner Quarantänepflicht.

- Für Personen, die vollständig geimpft sind und bei denen die zweite Impfung mehr als zwei Wochen zurückliegt, gilt keine Quarantänepflicht mehr.

- Für immungesunde enge Kontaktpersonen, die von einer PCR-bestätigten Infektion genesen sind und entweder bereits mit einer Impfstoffdosis geimpft wurden oder bei denen – auch ohne Impfung – der enge Kontakt zu einem positiv bestätigten Fall innerhalb von sechs Monaten nach dem Nachweis der vorherigen Infektion erfolgte, gilt ebenfalls keine Quarantänepflicht mehr.

- Keine Änderung in der Sache, sondern in der Wortwahl ist darin zu sehen, dass Kontaktpersonen der Kategorie 1 ab sofort als „enge Kontaktpersonen" bezeichnet werden.

- Eine Entlassung positiv getesteter Personen aus der Isolation ist bei asymptomatischem Krankheitsverlauf frühestens 14 Tage (bisher zehn Tage) nach dem Erstnachweis möglich. Traten Symptome auf, muss neben dem Ablauf einer Zeitdauer von 14 Tagen zusätzlich auch seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen.

- Für die Quarantäneregeln macht es keinen Unterschied mehr, ob es sich um eine herkömmliche Coronainfektion oder um eine Virusvariante handelt.

- Für diejenigen Personen, die sich aktuell nach der alten Rechtslage in Quarantäne oder Isolation befinden, gelten die bisherigen Regelungen weiter.

- Diese seit heute geltende Neuregelung gilt vorerst bis zum 31. Mai 2021.

Das Infektionsgeschehen im Landkreis bleibt diffus

Das bereits kommunizierte Infektionsgeschehen in zwei Krankenhäusern und zwei Heimen wird abgearbeitet. Testungen und Auswertungen finden statt. Neu befasst wurde unser Gesundheitsamt heute mit Vorkommnissen im Marienheim in Neunburg vorm Wald und im Altenheim Dorea Familie in Wackersdorf. Die Prüfungen und Arbeiten laufen an.

In einer Firma im Landkreis (zur Nichtnennung des Namens vgl. unsere PM Nr. 340 vom 8. April) haben wir einen Ausbruch mit mehreren Fällen im Großraumbüro. Eine Begehung durch die Gewerbeaufsicht ist eingeleitet.

Bei einer Person trat nach der Erstimpfung eine Impfreaktion auf, die über das normale Maß einer Nebenwirkung hinausgeht.

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