Schwandorf. 68 neue Corona-Infekionsfälle am Mittwoch. „Die heutige Zahl ist sehr hoch. Sie ist aber auch im Lichte dessen zu sehen, dass gestern nach 17 Uhr – dem Zeitpunkt unserer Pressemitteilung – noch 14 weitere Fälle bekannt wurden. Damit hatten wir gestern nicht nur die vermeldeten 15 Fälle, sondern 29“, so das Landratsamt Schwandorf.


Außerdem gab es wohl einen Rückstand in einem Labor außerhalb des Landkreises, „der abgearbeitet wurde und heute zu gehäuften Meldungen geführt hat. Die 7-Tage-Inzidenz, die heute bei 62,22 liegt, wird deutlich ansteigen“.

Die Fallzahlen pro Gemeinde:

Bruck 3

Burglengenfeld 5

Dieterskirchen 1

Maxhütte-Haidhof 1

Nabburg 7

Neunburg vorm Wald 5

Nittenau 3

Oberviechtach 3

Pfreimd 2

Schmidgaden 1

Schwandorf 8

Schwarzach 1

Schwarzenfeld 1

Steinberg am See 4

Stulln 4

Teublitz 9

Teunz 3

Wackersdorf 3

Wernberg-Köblitz 3

Winklarn 1

Vertreten sind alle Altersgruppen von einem Jahr bis zum hohen Alter von 92 Jahren.

Derzeit werden insgesamt 17 Covid-Patienten in den beiden Krankenhäusern in Schwandorf und Burglengenfeld stationär behandelt. Zwei von ihnen befinden sich auf der Intensivstation. Einer davon wird beatmet.

Die Gemeinschaftsunterkunft in Dachelhofen steht unter Quarantäne. Eine Familie wurde in die Quarantänestation nach Regensburg verlegt. Am Freitag wird eine Reihentestung stattfinden.

In dem bereits erwähnten Seniorenheim in Schwandorf wurde eine vierte Bewohnerin positiv getestet. Alle Infizierten liegen derzeit im Krankenhaus.

Das Landratsamt weiter: „Nachdem auch in einem weiteren Schwandorfer Heim eine Infektion erkannt wurde, haben wir auch dort zu einer sofortigen Reihentestung geraten. Im Seniorenheim in Nabburg wurden im Rahmen einer Reihenuntersuchung bislang fünf Mitarbeiter und sechs Bewohner positiv getestet. Eine infizierte Bewohnerin wird im Krankenhaus in Amberg behandelt.“

Am Förderzentrum in Nabburg wurden 25 Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt.

Volkstrauertag am 15. November

Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag sind zulässig, soweit sie im Rahmen eines Gottesdienstes abgehalten werden und die üblichen Hygienegebote wie Abstand und Maske eingehalten werden. Feiern von Gemeinden oder Soldaten- und Reservistenkameradschaften, die keinen Bezug zu einem Gottesdienst haben, gelten aber als Veranstaltungen, der aufgrund des Teil-Lockdowns derzeit nicht zulässig sind.

Eine bayernweite Änderung gilt ab sofort auch für standesamtliche Trauungen. Da eine Eheschließung eine Amtshandlung und keine Veranstaltung ist, ist sie nicht verboten. Die Zahl der Teilnehmer ist aber deutlich eingeschränkt. Gesetzlich notwendig sind der Standesbeamte, die beiden Eheschließenden, ggf. der oder die Dolmetscher, sowie auf Wunsch der Eheschließenden ein oder zwei Trauzeugen.

Daneben dürfen nur Angehörige des jeweiligen Hausstandes der Brautleute anwesend sein, wobei die gesamte Hochzeitsgesellschaft insgesamt maximal zehn Personen betragen darf. Der Standesbeamte darf die elfte Person sein.

Informationen zum Coronavirus sind auf der Homepage https://corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.