Landkreis Schwandorf. Mit 89 Fällen am Mittwoch steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.088. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Dienstag bei 172,4 lag, liegt laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) heute am Mittwoch bei 184,6. Rechnerisch ausgeschlossen ist, dass die Inzidenz morgen auf unter 100 fallen könnte.


Für Schulen und Kitas wird es deshalb nächste Woche, wenn die Osterferien vorbei sind, beim eingeschränkten Betrieb bleiben. Die Zahl der Todesfälle hat sich auf 137 erhöht. Verstorben sind jeweils in einem Krankenhaus eine 65-jährige Frau sowie zwei Männer im Alter von 81 und 93 Jahren. Letzterer hatte in einem Heim gewohnt.

Im Phönix Seniorenzentrum in Maxhütte-Haidhof sind nach bisherigen Ergebnissen der Reihentestung drei Mitarbeiter und zwölf Bewohner betroffen. Der bereits isolierte Wohnbereich wird um eine Station erweitert.

In den letzten Tagen hatten wir mehrmals von Fällen in der Naabresidenz in Schwandorf berichtet. Eine Auswertung ergab, dass von den 31 infizierten Bewohnern 19 vollständig mit Biontec geimpft waren, wobei die zweite Impfung in allen Fällen bereits mehr als drei Wochen zurücklag. Dass sich eine Person trotz zweimaliger Impfung mit dem Coronavirus infizieren kann, haben wir mehrmals thematisiert (vgl. zuletzt unsere Pressemitteilung Nr. 325 vom 24. März). Die Erkrankung bereits geimpfter Personen verläuft in aller Regel mit milderen Symptomen oder sogar asymptomatisch.

Beim ambulanten Pflegedienst des BRK in Nabburg findet heute die letzte Reihentestung statt.

In zwei Firmen findet eine Begehung durch die Gewerbeaufsicht statt. Wir wurden mehrmals gefragt, weshalb die Namen betroffener Firmen nicht genannt werden und wir insoweit von der Berichtspraxis bei sozialen Einrichtungen oder öffentlichen Stellen abweichen. Auch hier verfahren wir nach einer konsequenten Linie. Wir kommunizieren sehr viel, was nicht nur in der Tatsache zum Ausdruck kommt, dass dies bereits die 340. Pressemitteilung zu Corona ist, sondern uns auch in verschiedenen Zuschriften gedankt wird. Namen von Betrieben dürfen wir aber aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht nennen. Übrigens war es auch Ende Januar 2020 so, als der erste Covid-19-Fall in Deutschland für ein riesiges Medieninteresse sorgte. Dass es sich um Mitarbeiter der Firma Webasto in Bayern handelte, gaben nicht die Gesundheitsbehörden, sondern die Firma in einer Pressemitteilung selbst bekannt.

Staatsregierung streicht Ausnahmen

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass die Öffnungen im Einzelhandel in Landkreisen mit hoher Inzidenz wieder beschränkt werden und damit auf eine Gerichtsentscheidung reagiert, die die Öffnung von Schuhgeschäften erlaubte. Die Staatsregierung befürchtete einen Domino-Effekt durch weitere Klagen, in denen sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen werden könnte. Betroffen von den neuerlichen Einschränkungen sind Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen. Diese Geschäfte werden künftig wieder wie „sonstige Geschäfte des Einzelhandels" behandelt, die nur unter den Bedingungen zulässig sind, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Die Lockerungen für diese Geschäftszweige, die zum 8. März in Kraft traten, werden mit Wirkung vom Montag zurückgenommen. Der genaue Wortlaut bzw. Regelungsgehalt der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleibt abzuwarten.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.