Acht Fälle am Montag im Landkreis Schwandorf

Schwandorf. Mit acht Fällen am Montag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.872. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 113,6 lag, sinkt nach übereinstimmenden Angaben von Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) leicht auf 110,9.


In den nächsten Tagen stehen zwei PCR-Reihentestungen an, und zwar in einem Altenheim und in einer Firma mit 118 Mitarbeitern.

Das Gesundheitsamt hat eine Auswertung erstellt, wie viele der positiven Schnelltestungen sich bei einem nachfolgenden PCR-Test bestätigt haben. Seit dem 4. Januar 2021 wurden 444 positive Antigen-Schnelltests gemeldet, zu denen bereits ein PCR-Ergebnis vorliegt. In 417 Fällen hat sich eine Infektion bestätigt, was einer Quote von 93,9 Prozent entspricht.

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Kabinettssitzung beschlossen, dass die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Einreisequarantäneverordnung jeweils bis einschließlich 6. Juni 2021 verlängert werden. In Bayern werden bereits ab dem 6. Mai 2021 vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Ab Montag, 10. Mai 2021 findet für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht statt. Für die 4. Klasse bleibt es beim bisherigen System.

Ab dem 7. Juni 2021 wird in Bayern an allen weiterführenden Schulen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht zugelassen.

Ab dem 10. Mai werden alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.). Hundeschulen werden ebenfalls ab dem 10. Mai in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.

Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab Freitag, 21. Mai 2021, wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze.

Die Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre gelten bis zum 6. Juni 2021 unverändert fort.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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