Absage des Jakobimarkts - Sonntag, 26. Juli

Der traditionelle Schwandorfer „Jakobimarkt" mit verkaufsoffenem Sonntag am 26.07.2020 muss aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Bevölkerung leider abgesagt werden.


Das Gesundheitsamt Schwandorf kann aus Infektionsschutzgründen den Jahrmarkt derzeit nicht genehmigen. Auch die Regierung der Oberpfalz hat die Durchführung der Veranstaltung untersagt.

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Demzufolge dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Aus Anlass von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen gibt es für die Sonn- und Feiertage Sonderöffnungen. Verkaufsstellen dürfen gem. § 14 Abs. 1 LadSchlG an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein. Die Festsetzung dieser Tage erfolgt in Bayern durch die Kommunen.

Der Jakobimarkt entstand wohl im 14. Jahrhundert anlässlich der Begründung einer eigenen Pfarrkirche „St. Jakob".

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