Abschied von Öl und Gas: Was lohnt sich?

Die Förderung für Hausbesitzer, die die fossilen Energieträger Öl und Gas aus ihrem Heizungskeller verbannen und auf erneuerbare Energien umsteigen möchten, wurden 2020 nochmals attraktiver gestaltet. Bis zu 45 Prozent Zuschüsse vom Staat gibt es beispielsweise über das "Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien" von der Bafa, wenn ein alter Ölbrenner durch eine hocheffiziente Wärmepumpenanlage ersetzt wird. 

Alter Brenner raus, neue Wärmepumpe rein - ganz so einfach ist der Umstieg leider nicht in jedem Fall zu realisieren. Bei vielen Heiztechniken mit erneuerbaren Energien ist es noch wichtiger als bei herkömmlichen Kesseln, dass die Anlage möglichst genau auf die tatsächliche Heizlast des Gebäudes ausgelegt werden kann.
Energetische Modernisierungen mit unabhängiger Beratung planen

Sinnvoll ist es, vor einer Heizungsmodernisierung nicht nur den Heizungskeller, sondern das ganze Haus zu inspizieren. Mit alten Heizkörpern, die hohe Vorlauftemperaturen erfordern, und einer schlechten Wärmedämmung von Fassade, Dach und Fenstern beispielsweise kann eine nicht perfekt ausgelegte Wärmepumpe zum Stromfresser werden.


Sinnvoll ist es daher, zum Beispiel einen Modernisierungscheck mithilfe eines unabhängigen Bauherrenberaters durchzuführen. Diese Leistung bietet etwa der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. an, Informationen und Adressen gibt es unter www.bsb-ev.de.

Förderprogramme kombinieren, Anträge rechtzeitig stellen

Mit der Unterstützung des Beraters lässt sich ein Stufenplan für eine schrittweise Modernisierung von Haus und Heiztechnik entwickeln, der sich langfristig auszahlt. Der Sachverständige kann auch Hinweise zu möglichen Förderungen geben. So lassen sich beispielsweise die Bafa-Zuschüsse für eine neue Heizung mit Förderprogrammen der KfW für die energetische Sanierung der Gebäudehülle kombinieren. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Antragstellung für Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen rechtzeitig vor Beginn der Modernisierung erfolgt. Bei der Planung sind auch Nebenkosten wie der Aufwand für die Entsorgung der alten Heiztechnik zu berücksichtigen, da nachträgliche Kostenerhöhungen nicht mehr geltend gemacht werden können. (djd)

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