Aktivkohle-Anlage: Verbesserungsbeitrag wird fällig

Burglengenfeld. Wegen des derzeit laufenden Baus einer Aktivkohle-Anlage kommt ein sogenannter Verbesserungsbeitrag auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Eine entsprechende Satzung hat der Verwaltungsrat der Stadtwerke in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

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Beispiel: Eigentümer eines Grundstücks mit 800 Quadratmetern und eines Hauses mit 250 Quadratmetern Geschossfläche müssen einen einmaligen Beitrag in Höhe von 186,18 Euro bezahlen.

In der Sitzung des Verwaltungsrats erinnerte Stadtwerke-Vorstand Friedrich Gluth nochmals daran, dass der Bau des sogenannten „Polizeifilters“ zum Schutz des Trinkwassers eine reine Vorsichtsmaßnahme sei. Die Aktivkohle-Anlage werde nur im Bedarfsfall in Betrieb genommen, also wenn eine Beeinträchtigung der Wasserqualität vorliege. „Ein Fall, der hoffentlich nie eintreten wird“, sagte Gluth.

In Artikel 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung oder die Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen von den Grundstückseigentümern getragen werden muss. Basis für die Erhebung eines Verbesserungsbeitrags ist eine Satzung, die der Verwaltungsrat erlassen hat.

Kosten wird der Bau der Aktivkohle-Anlage rund 1,2 Millionen Euro. Diese Kosten werden zu 30 Prozent auf die Grundstücksflächen, zu 70 Prozent auf die Geschossflächen umgelegt. Eine andere Verteilung, z.B. nur auf Geschoss- oder nur auf Grundstücksflächen, ist aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht möglich.

Auf Basis der vorhandenen Daten errechnet sich je Quadratmeter Grundstücksfläche ein Verbesserungsbeitrag von 0,08 Euro sowie je Quadratmeter Geschossfläche ein Verbesserungsbeitrag von 0,44 Euro. Damit ergibt sich für ein Grundstück mit einer Größe von 800 Quadratmetern, auf dem ein Haus mit 250 Quadratmetern Geschossfläche steht, ein Verbesserungsbeitrag in Höhe von 186,18 Euro (inklusive Mehrwertsteuer).

Damit fallen die Beiträge für die Grundstückseigentümer etwas niedriger aus, als die Stadtwerke bislang kommuniziert hatten. „Von den Grundstücks- und Geschossflächen bis zu den Baukosten stand uns nun detaillierteres Zahlenmaterial zur Berechnung der Beiträge zur Verfügung“, so die Erklärung von SWB-Vorstand Gluth.

Der Bau des sogenannten Polizeifilters war u.a. vom Wasserwirtschaftsamt und vom Gesundheitsamt als sinnvoll und notwendig  erachtet worden. Mit den Bauarbeiten wurde im September begonnen. Die Bescheide für den Verbesserungsbeitrag werden voraussichtlich im November an die Grundstückseigentümer verschickt.

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