Amberg. Nun hat die allgemeine Zunahme der Infektionszahlen mit dem Coronavirus erneut die Stadt Amberg erfasst. Wie das Staatliche Gesundheitsamt mitteilt, wird Amberg am Dienstag, 27. Oktober 2020, bei der Sieben-Tage-Inzidenz in Bezug auf die Neuinfektionen zum zweiten Mal die Zahl 35 überschreiten und aufgrund vier neu gemeldeter Fälle einen Wert von 40,28 erreichen.


Insgesamt wurden damit seit Beginn der Pandemie 177 Ambergerinnen und Amberger positiv auf das Virus getestet.

Gleichzeitig springt die Ampel der vom Freistaat Bayern erlassenen Corona-Strategie auf Gelb und es werden gemäß Siebter Bayerischer Infektionsschutzverordnung bzw. deren Änderungsverordnung vom vergangenen Donnerstag, 22. Oktober 2020, die für eine Sieben-Tage-Inzidenz größer 35 geltenden Regelungen wirksam. Demnach wird die Stadt Amberg in eine Liste aufgenommen, auf der das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die betreffenden Kommunen sowie deren aktuellen Wert bekanntgibt.

Das wiederum bedeutet, dass ab dem Tag, an dem die erstmalige Nennung folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung die entsprechenden Anweisungen der Staatsregierung gelten. So die Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen, in Kulturstätten – also auch im Stadttheater und im Kino – sowie für alle Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

Plätze im öffentlichen Raum sind in Amberg zumindest vorerst nicht von dieser Regelung betroffen, da auf dem Wochen- und Bauernmarkt ohnehin bereits eine Maskenpflicht besteht und die Stadt über keine weiteren Plätze verfügt, die so stark frequentiert wären, dass die Einhaltung des Mindestabstandes nicht gewährleistet werden kann. Vorgeschrieben ist jedoch, dass von nun an Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe sowie Studierende an den Hochschulen auch am Platz ihre Masken aufbehalten.

Hinzu kommt, dass private Feiern und Kontakte auf maximal zehn Personen oder zwei Haushalte begrenzt sind. Für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen gilt eine Sperrzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr. Ausgenommen sind lediglich die Abgabe und die Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholischen Getränken. Darüber hinaus dürfen in diesem Zeitraum Tankstellen keinen Alkohol mehr verkaufen.

An der Arbeitsstätte gilt auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen ebenfalls Maskenpflicht. Insbesondere ist dieser Vorgabe in Fahrstühlen, auf Fluren, in Kantinen und in Eingängen Rechnung zu tragen, aber auch direkt am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Weitere Informationen rund um diese Inzidenzwertüberschreitung und die damit verbundenen Maßnahmen sind unter anderem auch auf der Internetseite der Stadt Amberg unter www.amberg.de/corona sowie auf der Seite des Gesundheitsministeriums unter www.stgmp.bayern.de nachzulesen.

In diesem Zusammenhang appelliert Oberbürgermeister Michael Cerny nochmals dringend an die Verantwortung jedes Einzelnen und bittet die Bürgerinnen und Bürger inständig, sich an die Regeln zu halten. „Bitte denken Sie auch an Ihre kranken und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, seien Sie achtsam und handeln Sie umsichtig", so seine Mahnung, denn: „Nur gemeinsam, nur, wenn wir zusammenhalten, werden wir als Stadtgesellschaft diese Herausforderung meistern. Schon jetzt recht herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!"