Amerikanische Faulbrut: Bienenkrankheit in Fensterbach

Symbolbild: Klaus Uwe Gerhardt, pixelio.de

In der Gemeinde Fensterbach ist die „Amerikanische Faulbrut“ der Bienen festgestellt worden. Das Landratsamt setzt deshalb einen Sperrbezirk von 2 km um den Weiler Weiherhaus fest. Betroffen davon sind die Ortschaften Högling, Jeding und Freihöls sowie Teile von Wolfring und Wolfringmühle. Die Rechtsverordnung mit den festgelegten Grenzen des Sperrbezirks wird im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.

Bienenhalter im Sperrbezirk müssen ihre Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei und spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des betroffenen Bienenstandes zu wiederholen. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

Das Veterinäramt am Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Die Imker im Sperrbezirk sind verpflichtet, ihre Bienenvölker unter Angabe des Standortes der Bienenstände dem Veterinäramt Schwandorf anzuzeigen.

Die Erkrankung ist für den Menschen und andere Tiere völlig ungefährlich, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Deshalb gelten die Einschränkungen auch nicht für den Honig, der von Menschen gegessen wird, sondern nur für den Honig, der zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

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