Schwandorf/Regensburg. Das Landratsamt Schwandorf teilt zu den Bundeswahlen Folgendes mit: Im Wahlbezirk 0004 Tiefenthal, Stadt Wörth an der Donau, wurde festgestellt, dass weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben haben.


Gemäß § 68 Abs. 2 Bundeswahlordnung wurde folgende Anordnung getroffen:

Die verschlossene Wahlurne ist durch den Wahlvorstand des Wahlbezirks 0004 Tiefenthal (abgebender Wahlvorstand) an den Wahlvorstand des Wahlbezirks der Stadt Wörth an der Donau 0002 Schule rechts (aufnehmender Wahlvorstand) zu übergeben.

Nach den wahlrechtlichen Vorschriften darf das Ergebnis eines Wahl- oder Briefwahlbezirks nicht isoliert ermittelt werden, wenn weniger als 50 Stimmzettel abgegeben wurden.