Amberg. Nachdem die Ausgangssperre gemäß der in Kraft getretenen 11. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch in der Stadt Amberg gilt, mussten am Mittwochabend mehrere Personen beanstandet werden, die sich nach 21:00 Uhr noch im öffentlichen Raum aufgehalten hatten. Ein Pärchen sowie ein junger Mann wurden kurz vor Mitternacht bei einem Spaziergang angehalten und vier Pkw-Fahrer wollten sich noch bei einem Schnellimbiss verpflegen. Doch das waren keine triftigen Gründe, um gegen die Ausgangssperre verstoßen zu dürfen.


Weitere drei Personen hielten sich zudem nicht an die Hygiene- und Abstandsregeln. Die Inhaberin eines Sonnenstudios war der irrigen Meinung öffnen zu dürfen, eine Person trank unerlaubt Alkohol am Busbahnhof und in einer Autowerkstatt nahm eine Kundin mehrmals die Maske ab. Sie kam auch der Aufforderung des Angestellten nicht nach, den Mund-Nase-Schutz dauerhaft zu tragen und den erforderlichen Mindestabstand zu ihm einzuhalten. Zu guter Letzt hauchte sie ihm sogar ins Gesicht, worauf er die Polizei verständigte. Alle beanstandeten Personen wurden belehrt und müssen mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.