Nittenau. Im Bau- und Umweltausschusses ging es um Bauanträge und Bauvoranfragen, Anfragen gab es diesmal keine. Ein altbekanntes Nittenauer Thema kam dabei wieder auf den Tisch, nämlich die Sache mit dem Hochwasserschutz. Nächtlichen Radlern in Richtung Bruck werden demnächst bis Höhe Bushäuschen in regelmäßigen Abständen Lichter aufgehen.


Bauanträge bewilligt

So kann ein Bauwerber in der Gemarkung Bergham, im Lärchenweg, einen Carport und einen Lagercontainer errichten. Nichts einzuwenden gab es beim Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Waldfrieden.

Anders verhielt es sich beim Bauantrag zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung zur Errichtung von drei Wohneinheiten und vier Stellplätzen auf dem Grundstück Oberer Torweg der Gemarkung Nittenau. Das Gremium kam überein, die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Weiden und des Städtebauplaners abzuwarten und danach neu darüber zu beraten.

Stattgegeben wurde dem Bauantrag zum Umbau des bestehenden Drei-Familienwohnhauses zum Fünffamilienwohnhaus mit Anbau eines Carports und einer Balkonanlage au dem Grundstück Waldschmidtweg. Thomas Hochmuth hakte vorher nach, wie es sich mit den Stellplätzen verhält. Boml antwortete, dass dies vom Landratsamt geprüft werde. 

Geringfügige Abweichungen hinsichtlich der Traufhöhen fielen kaum ins Gewicht beim Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einem Grundstück der Gemarkung Nittenau. Und so wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, ebenso die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Traufhöhen.

Verspätet hereingeschneit kam ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Gemarkung Fischbach. Boml fragte nach, ob Einverständnis bestehe, diesen Antrag in dieser Sitzung zu behandeln. Dies wurde bejaht. Einstimmig wurde dieser Antrag beschieden und auch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt: Ein Walmdach, statt ein Satteldach, und die Parzellierung wurde aufgehoben.

Die Sache mit dem Hochwasserschutz

Danach ging es weiter mit Bauvoranfragen. So möchte ein Bauwerber klären, ob er auf einem Grundstück der Gemarkung Bodenstein zwei Einfamilienwohnhäuser mit Doppelgarage bauen darf. Mit einer Gegenstimme votierte das Gremium dafür. 

Bedenken gab es bei der nächsten Voranfrage: Ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage soll in der Gemarkung Bergham entstehen. Knackpunkt dabei ist, dass die Fläche im Hochwasserschutzgebiet liegt. Thomas Hochmuth meinte, er sehe dies eher negativ. Einerseits gehe es um Hochwasserschutz, andererseits wird wieder in ein Hochwassergebiet reingebaut. 

Bürgermeister Boml meinte, dass man schauen werde, ob es generell möglich sei. Einstimmig wurde beschlossen, dass dieses Anliegen durch die Tiefbauabteilung zu prüfen sei. Danach werde sich der Bauausschuss erneut damit befassen. 

In der Gemarkung Nittenau soll ebenfalls ein Einfamilienwohnhaus mit Garage entstehen, in der Theodor-Heuss-Straße. Der Bauausschuss signalisierte der Bauvoranfrage einhellige Zustimmung. Die Grundstücksanschlüsse seien auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen. Einstimmig nahmen die Räte Kenntnis von den weitergeleiteten Bauanträgen.

Radweg wird beleuchtet

Anderes Thema: Die Beleuchtung des Geh- und Radweges entlang der Brucker Straße stand zur Diskussion. Im vergangenen Jahr wurde parallel zu diesem Geh- und Radweg eine Fernwärmeleitung verlegt. Die Stadt Nittenau habe sogleich ein Straßenbeleuchtungskabel mit einpflügen lassen. Dadurch biete sich die Möglichkeit einer Beleuchtung. Die Kabeltrasse erstreckt sich vom Kreisverkehr bis auf Höhe des Bushäuschens vor dem Baumarkt. Rasch kam man überein, die Beleuchtung zu realisieren.