Schwandorf. Das Landratsamt meldet folgendes: Als ich am 8. März 2020 die erste Pressemitteilung zur Corona-Lage hinausgegeben und vom ersten positiven Fall im Landkreis berichtet hatte, war nicht absehbar, dass sich 15 Monate später die Zahl der Pressemitteilungen auf 400 summieren würde.


Sollte die Inzidenz so niedrig bleiben wie sie sich derzeit darstellt, werden wir die Taktung unserer Mitteilungen etwas zurückfahren und uns auf die Aktualisierungen jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag beschränken. Liebe Leserinnen und Leser, anlässlich dieser 400. Pressemitteilung hoffe ich, dass Sie sich gut informiert und vielleicht sogar ein bisschen unterhalten gefühlt haben. Auch wenn die Pressemitteilung für mich längst ganz selbstverständlich zum Tagesablauf gehört, so hoffe ich doch, dass es nicht auch nur annähernd so viele sein werden, ehe wir sagen können „Auftrag ausgeführt, die Corona-Pandemie ist Geschichte!"

In den letzten drei Tagen sind vier neue Infektionen bekanntgeworden, und zwar alle vier am Samstag. Die Gesamtzahl stieg damit auf 8.364. Der Freitag und der Sonntag erscheinen in der Statistik mit „null Fällen". Auch heute sieht es bislang nach einer „weißen Weste" aus, wobei man aber den Tag nicht vor dem Abend loben soll. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Freitag bei 16,9 lag, sank am Samstag auf 14,2, stieg am Sonntag aufgrund der Fälle vom Samstag auf 16,2 und liegt auch heute bei 16,2. Der Verlauf der Sieben-Tage-Inzidenz in den letzten 14 Tagen ist einem täglich aktualisierten Schaubild auf der Titelseite unserer Landkreishomepage zu entnehmen.

Abstand, Hygiene, Lüften – kraft Verordnung bis zum 4. Juli 2021

Am Samstag hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Diese Verordnung und die amtliche Begründung dazu haben wir unter „Downloads" in unsere Corona-Homepage eingestellt. Über die für unseren Landkreis damit verbundenen Lockerungen haben wir ausführlich in unserer Pressemitteilung vom Freitag berichtet. Die neuen Regelungen gelten vorerst für vier Wochen bis zum Ablauf des 4. Juli 2021. Jedenfalls bis dahin gilt auch der allgemeine Grundsatz, dass Jeder angehalten ist, wo immer möglich, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, auf ausreichende Handhygiene und in geschlossenen Räumlichkeiten auf ausreichende Belüftung zu achten. Wie es nach dem 4. Juli weitergeht, wird die Bayerische Staatsregierung mit Blick auf die dann aktuellen Coronazahlen entscheiden.

Bedarf an Schnelltests geht zurück

Erneut blicken wir am Montag auf die Testaktivitäten der Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz und Johanniter Unfallhilfe in der vergangenen Woche zurück. In der letzten Woche wurden an den Schnellteststellen insgesamt 3.343 Testungen durchgeführt. In der Woche zuvor waren es noch 5.074 Testungen. Dieser Rückgang war aufgrund der Lockerungen und dem Wegfall der Testpflicht in verschiedenen Bereichen erwartet worden. Gleichwohl gibt es noch zahlreiche Anlässe, die Angebote der Bürgertestung in Anspruch zu nehmen. Beispielhaft sind hier Urlaubsreisen, Besuche bei vulnerablen Personengruppen oder in Kliniken und auch allgemeine Vorsicht im Zusammenhang mit den zunehmend möglichen Freizeitaktivitäten zu nennen. Die rückläufige Tendenz wird sich diese Woche wohl fortsetzen. Die Hilfsorganisationen werden ihre Angebote weiterhin am Bedarf ausrichten, flexibel reagieren und in den einzelnen Teststellen die Terminfrequenz und Termindauer von Woche zu Woche auch in Abstimmung mit dem Landratsamt nachjustieren. Von den 3.343 Testungen in der 22. Kalenderwoche war ein positives Schnelltestergebnis dabei, was einer Positivrate von 0,03 Prozent entspricht.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.