Bunte Geschenkpakete weckten am Montagnachmittag, 21.12.2015 das Interesse von Fahndern der Verkehrspolizeiinspektion Amberg. Eine vorweihnachtliche, amtliche Auspackaktion förderte schließlich über 2,8 Kilogramm Marihuana zu Tage. Gegen zwei Tatverdächtige erging zwischenzeitlich Haftbefehl.


Ein mit einem 48-jährigen Mann und einer 24-jähirgen Frau besetzter Audi A4 weckte gegen 16:00 Uhr auf der Autobahn A 6 im Bereich der Rastanlage Oberpfälzer Alb das Interesse von Fahndern der Verkehrspolizeiinspektion Amberg. Bei der Kontrolle der Insassen ergaben sich beim Fahrzeuglenker Hinweise auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum. Dies führte unter anderem auch zu einer Blutentnahme bei dem Mann.

Darüber hinaus interessierten sich die Beamten für das Fahrzeug der aus Baden-Württemberg stammenden Insassen. Im Kofferraum stießen die Polizisten dabei auf bunte Geschenkpakete. Da es hinsichtlich des Inhaltes Zweifel an den Angaben der Insassen ergaben, entschlossen sich die Beamten zu einer vorweihnachtlichen, amtlichen Paketöffnung. Als ihnen dabei deutlicher Marihuanageruch entgegenschlug bestätigte sich ihre Vermutung. Weihnachtlich verpackt wurden Cannabisdolden im großen Stil aus der Tschechischen Republik eingeführt.
 
Das Öffnen der weiteren Pakete überließen die Fahnder schließlich den Kollegen der Kriminalpolizeiinspektion Amberg, welche die weitere Sachbearbeitung übernahmen.

Als alle Pakete schließlich geöffnet waren, zeigte eine Wiegung den beachtlichen Wert von über 2,8 Kilogramm. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt, die Fahrzeuginsassen festgenommen und verschiedene Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet.

Diese führten für die beiden Tatverdächtigen am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg vor den Ermittlungsrichter am Amtsgericht Amberg. Dieser erließ antragsgemäß Haftbefehle gegen den Mann und die Frau wegen Einfuhrschmuggel in nicht geringer Menge.

Für den 48-Jährigen führte dies zur Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Der Haftbefehl gegen die Frau wurde durch das Gericht gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Frau wurde aus der amtlichen Obhut entlassen.
 
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen, auch hinsichtlich möglicher Abnehmer dauern an.