Besuchsverbot in der Kreisklinik Wörth a. d. Donau

Aufgrund der aktuellen Behandlungssituation mit COVID-Patienten und der damit einhergehenden hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Prävention gegenüber Patienten und Mitarbeitern gilt in der Kreisklinik Wörth a. d. Donau ab sofort ein generelles Besuchsverbot.

Aus palliativmedizinischen Gründen können nach vorheriger Absprache mit der Station im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot zugelassen werden.

Ambulante Termine in den Sprechstunden können nach wie vor wahrgenommen werden.

„Die Entscheidung ist den Verantwortlichen sehr schwer gefallen, wird jedoch unter Betrachtung aller Aspekte zum Schutz von Patienten, Mitarbeitern sowie auch den Besuchern als notwendig erachtet. Wir hoffen daher auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger", so Krankenhausdirektor Martin Rederer.


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