Corona im Kreis SAD: 113 neue Fälle - Auch zweimalige Impfung schützt nicht vor Quarantäne

Kreis Schwandorf. Mit 113 Fällen am Mittwoch steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen laut Mitteilung des Landkreises auf 5.843. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit 233,99 angegeben und steigt damit gegenüber Mittwoch deutlich. „Das Robert-Koch-Institut hat die Fallzahlen heute (Stand 16.00 Uhr) noch nicht aktualisiert. Das ist ungewöhnlich. Die Gründe dafür kennen wir nicht“, so der Landkreis.


In der gestrigen Pressemitteilung hatte die Behörde mitgeteilt, dass in der Einrichtung Dr. Loew in Wernberg-Losau vier Mitarbeiter im Rahmen eines Schnelltests positiv diagnostiziert worden seien. „Richtig ist, dass es sich nur um einen Mitarbeiter handelt“, stellt der Landkreis heute klar.

In der von Fällen betroffenen Station im Barmherzige Brüder Krankenhaus St. Barbara Schwandorf sind insgesamt sechs Mitarbeiter und zehn Patienten positiv getestet. Bei allen negativen Patienten findet am Donnerstag ein PCR-Test statt.

Im Altenpflegeheim Refugium in Neunburg vorm Wald sind insgesamt einschließlich bereits mitgeteilter Fälle fünf Bewohner und sieben Mitarbeiter positiv.

In den Naabwerkstätten in Schwandorf-Ettmannsdorf findet am Freitag die Endtestung statt.

Beim Ambulanten Pflegedienst des BRK in Nabburg sind insgesamt einschließlich bereits mitgeteilter Fälle acht Mitarbeiter und acht Patienten positiv. Einige Ergebnisse der Reihentestung stehen noch aus. Eine Beratung über ein mobiles Einsatzteam des LGL ist eingeleitet, um größtmöglich zu unterstützen.

Im Kindergarten mit Kinderkrippe St. Marien in Oberviechtach ist ein Folgefall aufgetreten. Betroffen sind insgesamt sieben Erzieherinnen und zwei Kinder.

„Wir hatten heute mehrere Fälle, zu deren Kontaktpersonen auch solche gehören, bei denen die Impfserie abgeschlossen ist. Sofern diese als Kontaktpersonen I zu qualifizieren sind, müssen auch zweifach geimpfte Personen in Quarantäne“, so das Landratsamt. „Nach derzeitigen medizinischen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass man durch eine Impfung zwar selbst geschützt ist, dass man aber trotzdem noch andere Personen anstecken kann. Deshalb gelten Maskenpflicht, Abstandsgebote und andere Regeln auch für Geimpfte. Eine endgültige und abschließende wissenschaftliche Erkenntnis steht noch aus.“

Informationen zu Corona sind auf der Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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