Corona im Kreis Schwandorf: Derzeit 22 Patienten in den Krankenhäusern Schwandorf und Burglengenfeld
Am Dienstag konnte auch im letzten verbliebenen Heim im Landkreis, und zwar in Wackersdorf, der Ausbruch offiziell für beendet erklärt werden. Derzeit seien die Heime ohne Corona-Befund, was gewiss auch auf den Abschluss der Impfserie in den Heimen zurückzuführen sei.
Die Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten trotz überschrittener 100er-Inzidenz gehe mit der vom Ministerrat am 11. Februar 2021 beschlossenen Bayerischen Teststrategie einher, wonach verstärkt Reihentestungen bei Schülern und Lehrern stattfinden, so Hans Prechtl vom Landratsamt. Bislang wurden an 21 Schulen insgesamt 1.020 Personen getestet.
Ab Mitternacht tritt wieder eine nächtliche Ausgangssperre im Landkreis, und zwar von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, in Kraft. Das wird solange gelten, bis der Inzidenzwert an sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten und die heutige Verfügung wieder ausdrücklich aufgehoben wird. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt veröffentlicht, das unter www.landkreis-schwandorf.de im Menüpunkt „Unser Landkreis – Amtsblatt" frei abrufbar ist.
Fokus auf Betriebe
Das Gesundheitsamt beobachtet aktuell einen erhöhten Anteil von Mutationsnachweisen unter den positiven Fällen. Nachdem zu Beginn der zweiten Pandemiewelle vorrangig Alten- und Pflegeeinrichtungen von Ausbrüchen betroffen waren, scheint sich das Ausbruchgeschehen derzeit auf Unternehmen, Großbetriebe, Ausbildungsstätten etc. zu verlagern. "Über die Industrie- und Handelskammer und die Kreishandwerkerschaft haben wir heute alle Betriebe im Landkreis angeschrieben, um für das hohe Risiko durch die ansteckenderen Virusmutanten zu sensibilisieren. Im Unternehmen kann ein Lauffeuer losgetreten werden, das Schichten oder ganze Betriebe lahmlegt", so Prechtl.
Unternehmen sollten deshalb ihre Beschäftigten strikt dazu anhalten,
- konsequent im Kontakt untereinander und mit Dritten einen medizinischen Mund-Nasenschutz, besser eine FFP2-Maske zu tragen,
- immer den Mindestabstand (1,5 bis 2 m) zu halten und
- keine gemeinsamen, ungeschützten Pausen zu verbringen, etwa für die Mahlzeiten, zum Rauchen oder vor bzw. nach der Schicht.
Sollte es in einem Unternehmen dennoch zu Verdachts- oder bestätigten Infektionsfällen kommen, müssen diese unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet werden, um über das weitere Vorgehen zur Schadenbegrenzung rasch entscheiden zu können. Das Funktionspostfach
Informationen zu Corona sind auf der Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.