Damit das Feuerwerk nicht in der Katastrophe endet

Die Welt steht am Silvestertag und vor allem in der Nacht sinnbildlich auf dem Kopf. Dennoch gelten, wie die Polizei erinenrt, die allgemeinen Spielregeln für ein friedliches Miteinander. Die gesetzlichen Vorschriften lassen in jedem Fall genügend Möglichkeiten, um das neue Jahr gebührend willkommen zu heißen.

Feuerwerkskörper dürfen nur mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Hier gibt es zum einen die BAM-Kennzeichnung für deutsche Produkte (BAM = Bundesamt für Materialforschung-und Prüfung) und zum anderen die CE-Kennzeichnung für europaweit zugelassene Feuerwerkskörper.

Aus benachbarten Ländern, in der Oberpfalz überwiegend aus Polen und der Tschechischen Republik, dürfen Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden. Sogenannte Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung dürfen weder eingeführt noch verwendet werden. Die Einfuhr solcher Produkte stellt eine Straftat dar, da diese häufig richtigen Sprengstoff und nicht das „harmlose“ Schießpulver enthalten.

Die Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Unter der Kategorie 1 sind sogenannte Kleinstfeuerwerke erfasst, welche ab dem Mindestalter von 12 Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen. Kleinstfeuerwerke sind z.B. Wunderkerzen.
  • Unter der Kategorie 2 sind die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper erfasst. Hier gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren. Zudem gilt hier ein zeitliches Verkaufsverbot vom 01. Januar bis 28. Dezember, es sei denn einer der Tage vom 29. Dezember bis 31. Dezember ist ein Sonntag. In diesem Fall ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember zulässig.

In der Vergangenheit zeigten sich die Unmengen von feuerwerksbedingten Müll als problematisch. Hier gilt: Jeder ist für den von ihm verursachten Müll verantwortlich. Eine Ausnahme hierfür gibt es auch in der Silvesternacht nicht.

Ein Problem stellen ebenfalls die Flaschenscherben auf den Gehwegen und Straßen dar. Die Polizei bittet hierzu das Gefahrenpotential zu vermeiden bzw. sollten Scherben entstanden sein, diese zu beseitigen. Sobald die Sicherheit in irgendeiner Form beeinträchtigt wird, ist mit konsequentem Einschreiten seitens der Polizei zu rechnen.

Die Oberpfälzer Polizei wünscht einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017 und friedliche Silvesterfeierlichkeiten.

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