Auch in Regenstauf und Bernhardswald keine Stallpflicht mehr

Regensburg. Weitere Entwarnung bei der Geflügelpest: Nun ist auch im Beobachtungsgebiet rund um Nittenau (Landkreis Schwandorf) die Stallpflicht aufgehoben.

Somit gelten im Landkreis Regensburg nur noch die zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen, die Anfang Februar auch für die kleineren Betriebe verhängt wurden. Alle anderen Einschränkungen fallen landkreisweit ab Dienstag, 4. Mai, weg.

Bereits am vergangenen Freitag durften die meisten Geflügel-Halter ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Eine Ausnahme bildete allerdings das Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern um die Nittenauer Betriebe, in denen Geflügelpest-Fälle aufgetreten sind. Betroffen hiervon waren die Gemeinden Regenstauf und Bernhardswald. Dort galten immer noch strenge Regelungen, die jetzt ebenfalls entfallen, nachdem die Geflügelpest in den Ausbruchsbetrieben erloschen ist.

Die aktuelle Allgemeinverfügung sowie die noch geltenden Bestimmungen für Halter von kleineren Geflügel-Beständen bis einschließlich 1 000 Stück sind auf der Webseite des Landkreises, Bürgerservice, Veterinärwesen, einsehbar.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter finden Sie auch auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Geflügelpest.


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