Schwandorf. Im Bereich der Polizeiinspektion Schwandorf kam es in den vergangenen Tagen wiederholt zum Auftreten falscher Gerichtsvollzieher, welche die Überweisung von Bargeld forderten.


Hierbei treten die vermeintlichen Gerichtsvollzieher unter dem Namen echter Gerichtsvollzieher auf. Sollten die Opfer Zweifel an der Echtheit der Gerichtsvollzieher haben, werden sie aufgefordert, beim Amtsgericht anzurufen und zu erfragen, ob die Personalien des Gerichtsvollziehers bei ihnen gelistet sind. Da die Täter vorab Namen von tatsächlichen Gerichtsvollziehern auf den Internetseiten der Amtsgerichte recherchieren, wird diese Anfrage folglich bestätigt. Durch die Polizeiinspektion Schwandorf wurden jeweils Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betrugs eingeleitet.

In Abstimmung mit dem Amtsgericht Schwandorf wird durch die Polizei empfohlen, bei derartigem Auftreten sensibel zu sein. Der erste Kontakt eines Gerichtsvollziehers mit einem Schuldner erfolgt nicht über das Telefon. Der Gerichtsvollzieher erscheint zunächst immer persönlich. Sollte der Schuldner nicht angetroffen werden, wird ein Schreiben mit einem neuen Termin oder eine Ladung zum Amtsgericht hinterlassen. Des Weiteren weisen sich Gerichtsvollzieher mit einem Dienstausweis aus. 

Zu jedem Vorgang eines Gerichtsvollziehers besteht zudem ein gerichtliches Aktenzeichen. Dies sollte ebenfalls erfragt werden und bei Zweifeln über die Echtheit zusammen mit dem Namen des Gerichtsvollziehers beim Amtsgericht überprüft werden lassen. Abschließend wird noch der Hinweis gegeben, dass die Gerichtsvollzieher ausschließlich inländische Konten besitzen und keine Aufforderung zur Überweisung mittels Drittanbieter aussprechen.