Diskussionsrunde zum geplanten Seniorenmitwirkungsgesetz

Regensburg. Mit Mitgliedern des Landtages über das geplante Seniorenmitwirkungsgesetz zu diskutieren war Zielsetzung eines Treffens, das Petra Haslbeck, Seniorenbeauftragte des Landkreises Regensburg, und Josef Mös, Bezirksvorsitzender Oberpfalz der LandesSeniorenVertretung Bayern e.V. organisiert hatten.

Der Einladung für die Veranstaltung am Mittwoch (30.06.2021) im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Regensburg waren MdL Tobias Gotthardt (Freie Wähler), Maria Simon (Bündnis 90/Die Grünen – als Vertreterin von MdL Jürgen Mistol), MdL Christoph Skutella (FDP), MdL Sylvia Stierstorfer (CSU) und MdL Margit Wild (SPD) gefolgt. Anwesend waren des Weiteren Franz Wölfl, 1. Vorsitzende der LandesSeniorenVertretung Bayern, Landrätin Tanja Schweiger – als Gastgeberin – und Bürgermeisterin Dr. Astrid Freudenstein.

Wie Franz Wölfl erläuterte, bestehe die zentrale Position der LandesSeniorenVertretung zum geplanten Seniorenmitwirkungsgesetz darin, den Mitgliedern der Seniorenvertretungen und -beiräte in den Kommunen die Rolle als unabhängige und neutrale Beraterinnen und Berater zuzugestehen. Die Seniorenvertretungen und -beiräte wollten in politischen Entscheidungsprozessen weder Entscheidungsträger noch politische Mandatsträger sein. Um die Beratungsfunktion ausüben zu können, solle es Mitwirkungsrechte geben. Diskutiert werde auch, ob Seniorenbeiräte verpflichtend in allen Kommunen zu gründen seien, und ob zur Gründung eine demokratische Wahl abgehalten werden solle.

Tobias Gotthardt erklärte, dass in einem Seniorenmitwirkungsgesetz ein Entscheidungsspielraum für Kom­munen erhalten bleiben solle. So könne auf regionale Besonderheiten eingegangen werden. Beispielsweise könne kein Seniorenbeirat geschaffen werden, wenn es an Ehrenamtlichen fehle, die sich zur Wahl stellen würden. Gleichzeitig sei eine demokratische Struktur bedeutend und die Förderung von kommunalen Seniorenvertretungen durch das geplante Seniorenmitwirkungsgesetz wichtig. Er verwies dazu auch auf den Artikel 18 b der Gemeindeordnung, nach welchem jede Bürgerin und jeder Bürger einen Bürgerantrag an den Gemeinderat stellen könne.

Maria Simon geht von einem großen Potential an zur Verfügung stehenden Ehrenamtlichen aus. Der Be­völkerungsanteil an Älterwerdenden sei groß, und dieses Potential an ehrenamtlicher Arbeit müsse er­schlossen werden. Dabei sei auf eine gute Beteiligung aller Generationen zu achten. Sie spricht sich für unabhängige und parteilose Seniorenvertretungen aus und wünscht sich Rederechte für diese.

Christoph Skutella stellte den Standpunkt der Freiwilligkeit bei der Einrichtung von Seniorenbeiräten in den Vordergrund. Seiner Einschätzung nach komme die Arbeit der Seniorenbeauftragten und Senioren­beiräte vor Ort sehr gut an. Dies müsse die Gemeinden und Städte motivieren, auf kommunale Seniorenvertre­tungen zu setzen. Er habe die Zusammenarbeit der Generationen positiv und produktiv erlebt.

Sylvia Stierstorfer stellte dar, dass die Strukturen vor Ort unterschiedlich seien und diese unbedingt in den Gesetzesentwurf einbezogen werden müssten. Es dürfe nicht zu viel bürokratischer Aufwand erforderlich werden. Sondern die Einrichtung von Seniorenbeiräten müsse gut umsetzbar und unkompliziert erfolgen können. Die Individualität sei zu erhalten. Für das geplante Seniorenmitwirkungsgesetz sei ein guter Kompromiss zu finden. Sie wolle die Ergebnisse der Diskussionsrunde in die weiteren Beratungen zum Seniorenmitwirkungs­gesetz einbringen.

Margit Wild sprach sich für Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Seniorenvertretungen aus. Sie er­wartet ein großes Engagement der älter werdenden und gleichzeitig aktiven Gesellschaft. Freiwilligkeit stellte sie als ein hohes Gut dar. Im Bereich der Seniorenvertretungen führe dies oftmals jedoch dazu, dass auf die Einrichtung von Beiräten verzichtet werde.

Josef Mös, Irene Treitinger und Gerhard Kulig als Vertretung der LandesSeniorenVertretung in der Oberpfalz brachten den zentralen Wunsch auf Mitwirkung der Seniorenbeauftragten und -beiräte in die Diskussion ein. Mitwirkung sei nicht nur Anhörung, sondern auch ein Recht darauf, Anträge stellen zu können. Kommunen sollten dazu verpflichtet sein, die Seniorenvertretung einzubinden. Nur auf das Wohlwollen der Verwaltung angewiesen zu sein, sei nicht ausreichend.

Petra Haslbeck, Seniorenbeauftragte des Land­kreises Regensburg, hatte vorab die Meinung der Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräte im Landkreis Regensburg eingeholt. Sie konnte aus diesem Kreis den Wunsch nach Stärkung der Mitwirkungsrechte bestätigen.

Ein wichtiger und auch notwendiger Informationsaustausch, der Impulse in die parlamentarische Beratung zum Seniorenmitwirkungsgesetz geben könne, so lautete das einhellige Fazit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ende der Diskussionsrunde.

Hintergrund:

Die Bayerische Staatsregierung wird voraussichtlich im Januar 2022 ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg bringen. Dieses soll die politische Mitwirkung älterer Menschen in Bayern auf örtlicher und über­örtlicher Ebene verbessern. Im Oktober und November 2020 fand dazu ein Beteiligungsprozess statt. Dabei wurden vier Fachdialoge und eine Online-Bürgerbefragung durchgeführt. Dies sollte ermöglichen, im Vor­feld die Meinungen und Erfahrungen der Beteiligten einzubeziehen.

Im Landkreis Regensburg sind in 38 Kommunen Seniorenbeauftragte von der Verwaltung benannt worden, um die Interessen von Älterwerdenden in der Region zu vertreten. In sechs Gemeinden und Marktge­meinden gibt es mit den Seniorenbeiräten mehrere Personen, die aktiv zur Gestaltung einer generationen-freundlichen Kommune beitragen.

Die LandesSeniorenVertretung Bayern e.V. ist Dachorganisation der kommunalen Seniorenvertretungen in Bayern. Sie bündelt und unterstützt die Arbeit der Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräte in den bayerischen Gemeinden, Städten und Landkreisen. 


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