Amberg. Bei einer Personenkontrolle eines 41-jährigen Ambergers, der sich Dienstagnacht in der Regensburger Straße aufhielt, fanden die Ordnungshüter ca. 2 Gramm Marihuana, eine Feinwaage und einen beidseitig geschliffenen Dolch auf.

Nach dem Waffengesetz darf aber der Dolch nicht mitgeführt werden und unterliegt dem Führungsverbot. Auf die Nachfrage, aus welchem triftigen Grund er sich an der Örtlichkeit aufhält, gab der Mann kurioser Weise an, er würde sein „Marihuana suchen", das er „unterwegs zuvor verloren" habe. Die Beamten erklärten ihm, dass die Suche nach verloren (illegalen) Drogen leider keinen triftigen Grund im Sinne der Ausnahmeregelung darstellt und eine Anzeige wegen der Missachtung der Ausgangsbeschränkung nach sich ziehen wird.

Neben der Ordnungswidrigkeiten gem. dem Infektionsschutzgesetz und dem Waffengesetz, wird er sich auch zusätzlich wegen der begangenen Straftat im Sinne des Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.