UPDATE: Kreis Schwandorf meldet drei neue bestätigte Corona-Infektionen und einen Todesfall

Kreis Schwandorf. Nach zwei Tagen ohne neue Fälle sind am Donnerstag wieder drei bestätigte Infektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis zu vermelden. Im Krankenhaus Burglengenfeld verstarb der 15. Infizierte. Die Bilanz sieht aktuell so aus:

bestätigte Infektionen    435

davon wieder gesund     329

Fall noch aktiv               92

Tote                              15

Im Landkreis Schwandorf ist das 15. Todesopfer im Zusammenhang mit COVID-19 zu vermelden. Es handelt sich um einen 69-jährigen Mann im Krankenhaus Burglengenfeld. Der Verstorbene hatte in einem Heim im Landkreis gelebt. Insgesamt haben von den 15 Todesfällen 13 in häuslicher Umgebung und zwei in einem Heim gelebt.
Die beiden Toten haben in verschiedenen Heimen im Landkreis gewohnt.

Mit dem Thema Maibaum haben sich auch die Staatskanzlei, das Innenministerium und das Gesundheitsministerium befasst. Die Rechtslage zu dieser Tradition stellt sich wie folgt dar: Der rein technische Vorgang des Aufstellens eines Maibaums fällt dann nicht unter die geltenden Einschränkungen, wenn dies entweder im Rahmen der Berufsausübung durch Privatfirmen oder im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit durch eigene Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt. Selbst in so einem Ausnahmefalle sind aber Veranstaltungen und Versammlungen aus diesem Anlass untersagt. Maibaumfeste können daher nicht stattfinden. Das Zuschauen beim Aufbauen eines Maibaums stellt auch keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Sollte es verbotswidrig zur Ansammlung von Schaulustigen aus einem solchen Anlass kommen, wäre diese durch die Polizei aufzulösen. Im Landkreis Schwandorf sind keine Fälle bekannt, bei denen ein Maibaum aufgestellt werden würde.

Die Nacht zum 1. Mai wird auch als „Freinacht" bezeichnet, in der insbesondere Jugendliche gern mal anderen Menschen einen Streich spielen. Ging es in den Ursprüngen dieser (Un)Sitte unter anderem darum, die vom Streich Betroffenen zum Ordnunghalten anzuhalten und haben deshalb damals die Scherzbolde zum Beispiel schlampig herumstehendes Werkzeug versteckt, geht es heutzutage oft deutlich härter zu. Nicht selten stehen Straftaten wie Sachbeschädigungen, Beleidigungen, aber auch gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr im Raum, wenn etwa Gullydeckel ausgehängt werden. In dieser Nacht ist das Walpern verboten, weil es kein triftiger Grund ist, das Haus zu verlassen. Das gilt nicht nur für gefährliche und unsinnige Aktionen, sondern für alle Streiche.

Jahreshauptversammlungen müssen noch warten

Gefragt wurde mehrfach, ob es ab Montag möglich sein wird, aktuell nicht zulässige Jahreshauptversammlungen von Vereinen, Gesellschaften oder sonst wie organisierten Personenmehrheiten durchzuführen. Auch hier lautet die klare Antwort NEIN. Der Beschluss des Ministerrates vom Dienstag bezieht sich allein auf Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes. Nur diesbezüglich besteht die besondere grundrechtliche Sensibilität, die es begründet, trotz Corona derlei Veranstaltungen, insbesondere unter freiem Himmel, ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen zu genehmigen.

Informationen zum Coronavirus sind auf der Homepage https://corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.


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