Ein 29-jähriger Mann aus dem Gemeindebereich Willmering erwarb Ende Januar dieses Jahres im Internet eine Spielekonsole. Trotz Überweisung wurde die Ware nicht geliefert.

Es stellte sich heraus, dass der Händler nicht existiert. Die Polizei rät, bei unbekannten Internethändlern das Impressum des Händlers zu prüfen und auch über den Händlernamen selbst

im Internet zu recherchieren. In diesem Fall war im Impressum ein ausländischer Firmensitz angegeben, vor diesem Händler wurde im Internet bereits gewarnt.

Ist im Impressum ein ausländischer Firmensitz eingetragen, wird zur besonderen Vorsicht vor dem Kauf geraten.