Erneuerbare Energien auf dem Vormarsch

Erneuerbare Energien sind als Heizquelle in Deutschlands Wohngebäuden weiterhin auf dem Vormarsch. Mehr als 64,6 Prozent der knapp 110.100 im vergangenen Jahr fertig gestellten Neubauten werden laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis, Wiesbaden) ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. In 43,3 Prozent der neuen Wohngebäude waren erneuerbare Energien die primäre, also die überwiegend eingesetzte Energiequelle. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die erneuerbaren Energien somit auf Platz 2 der primären Energiequellen hinter Gas (47,4 Prozent). Die übrigen Energiequellen (Fernwärme, Öl, Strom) erreichten zusammen 9,3 Prozent. 

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Werden Wohnungsneubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt, so geschieht dies laut Destatis vor allem mit Umweltthermieanlagen (69,5 %), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen, oder Geothermieanlagen (16,4 %), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen. 

Null-Fehler-Toleranz bei Thermieanlagen 

Diese ökologisch sinnvollen und technologisch innovativen Heizsysteme stellen nach Erfahrung des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. besondere Anforderungen an die Bauqualität. „Damit die Bewohner in kalten und windigen Wintertagen nicht frösteln, muss die Anlage in Bezug auf die Heizleistung ausreichend dimensioniert sein. Denn im Gegenteil zur altherkömmlichen Heizung stellen Umweltthermie- und Geothermieanlagen nicht unendlich viel Energie zur Verfügung: Aus diesem Grund rächen sich auch kleinste Verarbeitungsfehler bei der Bauausführung. Handwerkliche Mängel können dazu führen, dass das Haus nicht die notwendige Luftdichtheit aufweist, zu viel warme Luft nach außen entweichen kann und somit trotz einer eigentlich ausreichend dimensionierten Heizungsanlage nicht genügend Wärme zur Verfügung steht.“ Darauf weist VQC-Vorsitzender Udo Schumacher-Ritz hin.

Ein Beispiel: Besonders im Bereich von Rohr- oder Leitungsdurchführungen müssen die ausführenden Handwerker verstärkt darauf achten, dass diese mit Hilfe hochwertiger Materialien abgedichtet werden. Aber auch nicht fachgerecht eingebaute Fenster sind oft ein Schwachpunkt. Generell muss laut VQC die entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschriebene Luftdichtheit des Hauses passend zur gewählten Lüftungsart gewährleistet sein. Die Luftdichtheit kann mit einem Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test) überprüft werden. Geschulte Sachverständige können mit Hilfe des Tests (Leckageortung) auf die Fehlersuche gehen und Mängel aufzeigen.

„VQC-Sachverständige prüfen Wohnbauten während der definierten Bauphasen zielgerichtet und effektiv. Mehr als 20.000 Einfamilienhäuser haben die Sachverständigen des VQC seit Gründung des Vereins vor 13 Jahren begleitet. Damit ist der VQC Vorreiter und Marktführer im Bereich systematischer Qualitätskontrollen von Einfamilienhäusern. Die systematische und präventive Qualitätskontrolle des VQC minimiert effektiv Verarbeitungsfehler am Bau. Eine gute Basis dafür, dass auch sensible Thermieanlagen ausreichend Wärme im Haus bereitstellen“, sagt Schumacher-Ritz.

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