Im Auftrag des Staatlichen Bauamts Amberg-Sulzbach wurde Anfang der Woche der neue Fahrradschutzstreifen in der Friedhofstraße und in der Schmidmühlener Straße markiert. „Damit wurde ein Beschluss des Stadtrats umgesetzt, der mit seiner Entscheidung einer Anregung der Fokusgruppe Verkehr aus dem Bürgerbeteiligungsprojekt ‚Burglengenfeld 2030‘ gefolgt war“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus. Die Fokusgruppe hatte generell die Einrichtung von Fahrradschutzstreifen im Stadtgebiet vorgeschlagen.

Wie vom Stadtrat Anfang des Jahres beschlossen, hatte die Stadtverwaltung bei der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Schwandorf einen Antrag auf Errichtung eines sogenannten Fahrradschutzstreifens in der Friedhofstraße und in der Schmidmühlener Straße gestellt. Dieser wurde befürwortet. 

Der Fahrradschutzstreifen verläuft von der Pithiviers-Brücke bis zum Geh- und Radweg an der Schmidmühlener Straße. Die Anwohner waren von der Stadtverwaltung bereits im Juli in einem Infobrief über die anstehenden Markierungsarbeiten informiert worden. Darin heißt es unter anderem: „Wie Sie als Anwohner am besten wissen, wird die Straße stark vom Schwerverkehr genutzt.“ Mit dem Fahrrad seien hier viele ältere MitbürgerInnen unterwegs, die auf dem Friedhof Gräber ihrer verstorbenen Angehörigen besuchen und pflegen möchten. Diese Verkehrsteilnehmer sollten aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens besonders geschützt werden; ebenso junge, ungeübte Radfahrer. 

Bürgermeister Thomas Gesche sagte dazu, der Fahrradschutzstreifen solle insbesondere die motorisierten Verkehrsteilnehmer dafür sensibilisieren, „den Fuß vom Gas zu nehmen“. Er appellierte an alle Verkehrsteilnehmer, gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen. „Es geht hier zum einen um die meist älteren Besucher des Friedhofs. Zum anderen sind hier auch Familien mit Kindern unterwegs, die den Spielplatz neben dem Georgi-Anger aufsuchen“, so der Bürgermeister. 

Ferner, so teilt die Stadtverwaltung mit, stelle der Fahrradschutzstreifen einen sinnvollen Lückenschluss dar zwischen dem von Wölland kommenden, überregionalen „Naabtal-Radweg“ hin zur Mossendorfer Straße nach Kallmünz und stadtauswärts zum im Jahr 2011 fertiggestellten Geh- und Radweg an der Schmidmühlener Straße. 

Gesche sagte, viele deutsche Städte hätten gute Erfahrungen gemacht mit Fahrradschutzstreifen. „Wir werden aufmerksam beobachten, ob das auch in unserer Stadt so gut funktioniert.“ Positiv sei in jedem Fall, dass aufgrund des neuen Asphalts weniger Lärm entstehe. 

Wie Stadtbaumeister Franz Haneder erklärte, übernehme das Staatliche Bauamt „dankenswerterweise“ im Zuge der gemeinsam mit der Stadt erledigten Sanierung der Friedhofstraße samt Gehweg die Kosten für die Markierung des Fahrradschutzstreifens. Bereits im Vorfeld waren dort im Auftrag der Stadtwerke die Wasser- und Kanalleitungen erneuert worden. 

Wie immer, so die Stadtverwaltung, müsse man im Rathaus zusammen mit dem Landratsamt und dem Staatlichen Bauamt unterschiedliche Interessen abwägen. Im Zuge der Markierung des Fahrradschutzstreifens bedeutet dies: Es fallen einige Parkplätze weg. Dazu heißt es aus dem Rathaus: Die Parkplätze vor den Anwesen mit den Hausnummern 13 bis 15 in der Schmidmühlener Straße bleiben. Das Parken auf dem Gehweg in der Friedhofstraße gegenüber der Hausnummer 5 ist bislang lediglich geduldet worden; erlaubt war es eigentlich nie. Aufgrund der geplanten Bebauung und der so entstehenden Grundstückszufahrt ändere sich hier die gewohnte Situation ohnehin grundlegend. 

Konkret heißt das: Aufgrund der geltenden Vorschriften wird für Pkw das Längsparken auf dem Gehweg ab der Gaststätte Birkenseer (stadtauswärts fahrend rechtsseitig) sowie in der Schmidmühlener Straße auf Höhe der Hausnummer 3 nicht mehr möglich sein. Als Alternative stehen die Parkplätze des Friedhofs zum Parken zur Verfügung. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben für Mindestabstände wird es keine Mittelstreifenmarkierung geben. 

Ordnungsamtsleiter Wolfgang Weiß erklärt die rechtlichen Grundlagen und sich daraus ergebende Verhaltensweisen: „Fahrradschutzstreifen sind Radverkehrsanlagen, die mit Zeichen 340 (Fahrbahnmarkierung; eine unterbrochene dünne Markierung -> sogenannter Schmalstrich) und dem Sinnbild „Fahrrad“ auf der Fahrbahn markiert werden. Eine ausdrückliche Benutzungspflicht ist in der Straßenverkehrsordnung nicht gegeben. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Fahrradschutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Das Halten auf Schutzstreifen ist gestattet, das Parken verboten. Beim Überholen eines auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrers durch ein Kfz ist ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.“