Sonderaktion im Impfzentrum

Schwandorf. Die Verantwortlichen des Impfzentrums im Landkreis Schwandorf vermelden, dass inzwischen alle Personen, die sich im bayernweiten Impfportal BayIMCO online registriert haben, zur Terminvereinbarung eingeladen wurden. Noch verbleibende Personen, die sich per Telefon zur Impfung angemeldet haben, werden in den nächsten Tagen kontaktiert.


Da die online-Warteliste erstmals erschöpft ist, wird an beiden Standorten des Impfzentrums vom 5. bis 9. Juli 2021 eine Sonderaktion für Impfwillige angeboten. Alle Personen ab 16 Jahre können ohne Termin sowohl nach Nabburg ins ehemalige Krankenhaus, als auch in die Stadthalle Maxhütte-Haidhof kommen, um sich kurzfristig eine COVID-19-Schutzimpfung verabreichen zu lassen.

Anders als bei den meisten bisher bekannten Sonderaktionen, sind alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe verfügbar. Um eine Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus einzudämmen, werden Zweitimpftermine mit maximaler Flexibilität angeboten. Der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beträgt vier Wochen. Durch die flexible Vergabe von Zweitterminen soll zudem verhindert werden, dass zunehmend Impftermine aufgrund von Urlaubsreisen abgesagt bzw. kommentarlos nicht angetreten werden.

In der letzten Woche empfahl die Ständige Impfkommission die sogenannte Kreuzimpfung. Hierbei erhalten Personen, denen eine Erstimpfung mit AstraZeneca verabreicht wurde, eine Zweitimpfung mit BioNTech bzw. Moderna. Da uns bereits am Freitag zahlreiche Anrufe von besorgten Impfwilligen ereilten, deren Hausärzte offensichtlich über keinen der nötigen mRNA-Wirkstoffe verfügen, bieten wir dieser Personengruppe auch die passende Zweitimpfung im Impfzentrum an. Der entsprechende Nachweis über die Erstimpfung muss jedoch unbedingt vorgelegt werden. Wir weisen zudem darauf hin, dass der bereits geplante Termin zur Zweitimpfung in der Arztpraxis zu stornieren ist.

Für die Sonderaktion gelten an beiden Standorten in der kommenden Woche geänderte Öffnungszeiten.

Montag / Mittwoch / Freitag 8.30 bis 12 h und 13 bis 16.30 h

Dienstag / Donnerstag 10 bis 13 h und 14 bis 18 h

Zur Impfung sind neben einem gültigen Lichtbildausweis auch der ausgefüllte Anamnesebogen sowie die unterzeichnete Einverständniserklärung zur Schutzimpfung erforderlich. Beide Dokumente stehen auf der Internetseite des Landkreises Schwandorf unter der Rubrik Impfzentrum als Download bereit. Durch bereits zuhause ausgefüllte Formulare können die Arbeitsabläufe im Impfzentrum beschleunigt werden. Die Formulare sind jedoch auch im Impfzentrum erhältlich.

Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass sich Impfwillige nach erfolgreicher Registrierung unter www.impfzentren.bayern einen fixen Impftermin buchen. Die Sonderaktion ist vorerst auf den Zeitraum 05.–09. Juli 2021 begrenzt.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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