Im Landkreis Regensburg entstehen derzeit zwei stationäre Impfzentren. Eines wird im Landratsamt-Nebengebäude in der Altmühlstraße 1 a, 93059 Regensburg eingerichtet; das zweite in Schierling am dortigen Zentrum für Allgemeinmedizin (Rathausplatz 25, 84069 Schierling).

„Im Impfzentrum am Landratsamt sind wir seit dem 15.12. einsatzbereit; das Impfzentrum in Schierling wird es ab 4.1.2021 sein. Wann tatsächlich mit dem Impfen begonnen werden kann, hängt von der Zurverfügungstellung des Impfstoffes ab", betont Landrätin Tanja Schweiger. Die Zeit bis zum Impfbeginn nutzen die Koordinierungsteams, um einen möglichst reibungsarmen Betriebsablauf an den Impfzentren vorzubereiten. Im Folgenden antworten wir auf die häufig gestellten Fragen rund um das Thema Corona-Impfungen im Landkreis Regensburg.

Wann kann mit den Impfungen begonnen werden?

Der Beginn hängt von der Zurverfügungstellung des Impfstoffes ab. Sobald der Impfstoff verfügbar ist, wird dann anhand der dann vorgegebenen Priorisierung die Impfung der Bevölkerung koordiniert.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit einer Zulassung des Impfstoffes von BioNTech zum 21.12.2020 durch die Europäische Kommission in Brüssel zu rechnen, wenn die Europäische Arzneimittel-Agentur in Amsterdam ein positives Votum abgegeben hat. Sobald die Zulassung dort erfolgt ist und eine unmittelbar folgende Zulassung durch das deutsche Paul-Ehrlich-Institut erfolgt, kann die Verteilung des Impfstoffes an die zentralen Verteilzentren in Bayern erfolgen. Von dort werden die Impfdosen an die einzelnen Impfzentren verteilt.

Mit einem Beginn der Impfungen ist daher frühestens Ende Dezember 2020 zu rechnen.

Es sind aber auch noch zwei weitere Impfstoffe, der des amerikanischen Unternehmens Moderna und der des britischen Unternehmens AstraZeneca, auf dem Weg zur Zulassung und baldigen Verwendung. Der Impfstoff von Moderna soll voraussichtlich ab Mitte Januar 2021 zugelassen werden.

Für den Freistaat Bayern ist wohl Ende Dezember 2020 und im Januar 2021 mit einer Lieferung von 800.000 Impfdosen der Firma BioNtech und 150.000 Impfdosen der Firma Moderna zu rechnen.

Um die Folgeimpfungen – wie es beim Impfstoff BioNTech vorgesehen ist – sicherstellen zu können, werden an die Impfzentren vorerst nur 475.000 Impfdosen verteilt werden. Daraus würden sich für den Landkreis Regensburg bei einer Verteilung nach Einwohnern circa 4.750 Impfdosen im Januar 2021 ergeben.

Wer wird zuerst geimpft?

Die Entscheidung über die Priorisierung einzelner Bevölkerungsgruppen wird noch erfolgen. Entscheidungsgremium ist hier die Ständige Impfkommission STIKO, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutsche Ethikrat. Auf Grundlage deren Einschätzung wird es eine verbindliche Vorgabe geben, die von den Kreisverwaltungsbehörden bei der Vergabe von Impfterminen zu beachten sein wird. Eine endgültige Priorisierung ist erst nach der Zulassung eines Impfstoffes möglich, da erst dann die Verträglichkeit für die verschiedenen Altersgruppen und Personen mit Vorerkrankungen abschließend geklärt ist.

Die aktuellen Arbeitspapiere sehen eine Priorisierung folgender Gruppen vor:

  • -Personal von Krankenhäusern
  • -Personal und Bewohner/-innen von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • -alle Mitmenschen über 80 Jahre

Es folgen Bürgerinnen und Bürger, die mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen arbeiten. Hier wird vonseiten des Landratsamtes ein Herantreten unmittelbar an die Krankenhäuser sowie Senioren- und Altenpflegeheime erfolgen, um die Prozesse zu vereinfachen.

Grundsätzliche Zielsetzung der Priorisierung ist der Aufbau einer Immunität bei den gefährdetsten Personengruppen, um insbesondere die Intensivstationen zu entlasten. Dies wird im Januar 2021 eine Schwerpunktsetzung auf die Arbeit der mobilen Impfteams erfordern, die auf eine sehr strukturierte Vorarbeit durch die Verwaltung der Heime aufbauen werden. Nur durch gute Voraufklärung und rechtliche Vorarbeit kann der Impfvorgang in der gebotenen Zeit durchgeführt werden. Krankenhäuser werden die Impfungen für ihr Personal vorerst selbst übernehmen, dabei aber auf den Impfstoff der Impfzentren zurückgreifen.

Für den Landkreis Regensburg bedeutet das bei circa 2.400 Bewohnerinnen und Bewohnern in Senioren- und Altenpflegeheimen einen Rest von gut 2.000 Impfdosen, der für das Personal in diesen Einrichtungen und für das Personal in den Krankenhäusern übrigbliebe.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Eine Terminvereinbarung über die webbasierte Software der Firma Accenture, mit der die Impfzentren bayernweit ausgestattet werden, wird – Stand heute – ab 15.1.2021 möglich sein. Für die über 80-Jährigen soll bis zum 15.1.2021 eine Terminvereinbarung unter der Nummer 116 117 möglich sein. Diese Anfragen sollen dann – ebenfalls Stand heute – an die Hotline des jeweiligen Impfzentrums weitergeleitet werden.

Die Hotline der Impfzentren im Landkreis Regensburg wird durch das BRK betrieben, das auch gleichzeitig koordinierend tätig sein wird. Die Hotline-Nummer wird zeitnah kommuniziert.

Welche Rolle wird die Software für die Impfung spielen?

Die webbasierte Software der Firma Accenture wird nicht nur eine einheitliche Terminvereinbarung ab 15.1.2021 ermöglichen, sondern sie wird auch folgende Funktionen erfüllen:

a) Impfstoffverwaltung (selbstgenutzte und an Dritte abgegebene Impfstoffe)

b) Anmeldung impfwilliger Bürgerinnen und Bürger über webbasierte Benutzeroberfläche (darüber auch telefonunterstützte Anmeldung)

c) Anmeldung von Bürgerinnen und Bürgern zur Impfterminvereinbarung über eine webbasierte Benutzeroberfläche (darüber auch telefonunterstützte Anmeldung und Anmeldung von Mobilteameinsätzen)

d) Verwaltung der Einrichtungen, die von den mobilen Teams besucht werden, inklusive einer webbasierten Benutzeroberfläche für die Einrichtungen zur Angabe des Impfbedarfs und Schnittstelle für Übernahme von Daten zur Vorbereitung der Impfungen

e) Vorbereitung der schriftlich vorzulegenden Impfunterlagen (Impfbogen bestehend aus Einladungsschreiben, Aufklärungsbogen mit Gesundheitsangaben und Einwilligung, Einwilligungserklärung Datenschutz) und elektronischer Versand

f) Unterstützung des Check-ins im Impfzentrum, inklusive Terminprüfung, Validierung und Korrektur der Daten

g) Dokumentation des Impfprozesses im Impfzentrum und bei Mobilen Teams (auch offline)

h) Erledigung der Meldepflicht nach §13 Abs. 5 IfSG (sowohl für selbstdokumentierte Impfungen als auch für rückübermittelte Daten von beauftragten Dritten)

i) „Dashboards" zur Visualisierung statistischer Daten des Impfprozesses (Anzahl, Alter etc.)

Wie bereite ich mich auf eine Impfung vor?

Um die Zeit im stationären Impfzentrum möglichst kurz zu halten, werden die Aufklärungsmaterialien auch online erhältlich und im Vorfeld ausfüllbar sein. Jede Bürgerin und jeder Bürger wird dennoch vor der Impfung die Möglichkeit einer individuellen Aufklärung über den Impfstoff, die Wirkungsweise, etwaige Nebenwirkungen und die Dauer des bisher absehbaren Impfschutzes erhalten. Es können auch individuelle Rückfragen an den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin gestellt werden.

Wieviel Zeit muss ich für den Impftermin einplanen?

Unsere Schätzungen reichen von 45 bis 90 Minuten. Wichtig wird hier unter anderem eine ausreichende Nachbeobachtung von circa 30 Minuten nach der Impfung sein. In dieser Nachbeobachtungsphase wird insbesondere auf Spontanreaktionen geachtet, also die Vielzahl der körperlichen Reaktionen unmittelbar auf die Impfung und insbesondere den Einstich mit der Spritze.

Wohin wende ich mich bei Nebenwirkungen?

Auch bei den aktuellen Impfstoffen sind Nebenwirkungen möglich und wahrscheinlich. Bei Auftreten etwaiger Nebenwirkungen oder besonderer Auffälligkeiten sollen sich alle Personen bei akuten Problemen unmittelbar an ihren Hausarzt wenden. Dieser ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG verpflichtet, diese Nebenwirkungen weiter zu melden. Außerdem ist auch eine direkte Meldung an das Gesundheitsamt oder beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als obersten Bundesbehörde möglich. In Planung ist derzeit auch eine App, die solche Meldungen erleichtern soll.

Je nach Schwere der Impfreaktion ist entweder eine Vorstellung beim Hausarzt beziehungsweise außerhalb der Sprechstundenzeiten unter der 116 117 ausreichend (leichter Fall, nur lokale Reaktion, grippale Symptomatik usw.). Bei akuter Symptomatik mit Atembeschwerden, Kreislaufbeschwerden oder Anschwellen der Atemwege usw. ist sofort der Notruf 112 zu wählen.

Die Koordinierungsstelle für die beiden Impfzentren sollte auf jeden Fall über jegliche Art von Nebenwirkungen informiert werden, weil dort die Dokumentation der Impf-Nebenwirkungen erfolgen und auch an das RKI weitergeleitet werden soll.

Wird eine Zweitimpfung nötig sein?

Nach bisherigen Erkenntnissen wird es bei dem Impfstoff der Firma BioNTech einer Folgeimpfung bedürfen, und zwar im Abstand von wenigen Wochen. Den Folgetermin muss der Impfling bereits am Ende des ersten Impftermins vereinbaren. Wie lange die Wirkung des Impfstoffes anhält und wie oft zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geimpft werden muss, ist derzeit noch nicht bekannt.

Wer ist Betreiber der Impfzentren, wer der Ärztliche Koordinator?

Das Impfzentrum am Landratsamt, das Impfmobil als auch die zentrale Koordinationsstelle werden vom BRK-Kreisverband Regensburg übernommen. Betreiber des Impfzentrums in Schierling wird die MVZ-GmbH sein. Zum Ärztlichen Koordinator beider Impfzentren wurde Dr. med. Andreas Piberger bestellt.

Wo kann ich parken?

Am Impfzentrum am Landratsamt Regensburg wird es eine gekennzeichnete Parkfläche gegenüber vom Landratsamt, neben dem Gelände des dortigen Lebensmitteldiscounters geben.

Am Impfzentrum am MVZ Schierling können die Parkflächen vor Ort genutzt werden.

Sind die Impfzentren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen?

Das Impfzentrum am Landratsamt Regensburg wird auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr erreichbar sein, Haltestelle ist die Donaustaufer Straße am Landratsamt Regensburg. Das Impfzentrum am MVZ Schierling kann über die Haltestelle Schierling, Rathausplatz gut erreicht werden. Stadt und Landkreis Regensburg sind durch den Regensburger Verkehrsverbund (RVV) sehr gut erschlossen.

Kommen auf die Impflinge Kosten zu?

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung kostenfrei sein. Die Finanzierung der Impfstoffe übernimmt der Bund, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren teilen sich Bund und Länder.

Besteht eine Impfpflicht?

Es besteht keine Verpflichtung, sich impfen zu lassen. Wichtig: Allein aufgrund einer Impfung kann sich der Geimpfte nicht von den bestehenden Beschränkungen befreien. Es werden für ihn weiterhin alle Regelungen zur Verhinderung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus gelten.

Information online

Auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums lesen Sie Informationen zum Thema „Impfung gegen das Coronavirus": https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/.

www.landkreis-regensburg.de/corona