Höllohe: Es war H5 N8 - die Vögel sind tot

Symbolbild: hartmut910, pixelio.de

Der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Schwandorf ist jetzt auch vom Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald bestätigt worden. Bei allen beprobten Tieren in der Höllohe wurde die hochpathogene Form des Aviären Influenza Virus Subtyp H5N8 nachgewiesen. Zur Keulung des Geflügelbestandes in der Höllohe gibt es keine Alternative. Aufgrund der Aggressivität des Virus greifen auch keine Ausnahmetatbestände, die zum Teil in Zoos bei niedrigpathogenen Stammformen praktiziert werden können. Eine Quarantäne kommt laut Landratsamt Schwandorf tierseuchenrechtlich nicht in Betracht, weil unter den gegebenen Bedingungen eine Weiterverbreitung der Geflügelpest nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Die betreffenden Tiere wurden gekeult.

Im Umkreis von drei Kilometern um die Höllohe hat das Landratsamt nun einen Sperrbezirk eingerichtet, der ab sofort gilt. Das Landratsamt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Um das betroffene Gehöft wurde zusätzlich ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Landkreisgrenze hinaus auch in den Landkreis Regensburg.

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Die in Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet liegenden Geflügelhaltungen werden vom Veterinäramt untersucht.

Unterdessen wurden dem Landratsamt weitere tote Vögel gemeldet. Aktuell werden ein Schwan, eine Ente und ein Bläßhuhn aus Ettmannsdorf, ein bei Klardorf aufgefundener Reiher und eine Ente aus Oberviechtach untersucht. Das Landratsamt appelliert erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, tote Tiere auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe zu berühren.

Bürgertelefon eingerichtet

Für die Bevölkerung wurde unter der Nummer 09431 471-146 ein Bürgertelefon zur Vogelgrippe eingerichtet. Die bestehende Stallpflicht und das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Geflügel bleiben bestehen. Da Tauben häufig in gemischten Beständen mit Ziergeflügel gehalten werden und als passive Überträger des Erregers dienen können, betrifft das Verbot auch reine Taubenausstellungen.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen. Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, hat Bayern auch die Überwachung verstärkt, indem das bestehende Wildvogelmonitoring intensiviert wird. In Bayern laufen bereits seit einigen Jahren verschiedene Monitoringprogramme auf AIV Infektionen für Wildvögel und Hausgeflügel.

Keulung durchgeführt

Die Keulungsaktion wurde am Donnerstag von Veterinärmedizinern im Beisein von Helfern durchgeführt. Einsatzkräfte der Feuerwehr hatten die Höllohe abgesperrt und die Zugänge kontrolliert. Die Aktion verlief unproblematisch und ohne Zwischenfälle.

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