An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen rund um das Virus und die nun beginnenden Impfungen zusammengestellt. Die Antworten kommen vom Bayerischen Gesundheitsministerium.


Wie viele Impfzentren gibt es in Bayern?


Die Impfzentren in Bayern sind bereit. Die Standorte für 99 Impfzentren stehen fest, die logistischen Vorbereitungen sind abgeschlossen. Ziel war es, bis zum 15.12.2020 flächendeckend Impfzentren in jedem Landkreis oder jeder kreis- freien Stadt einzurichten. Das wären 96 gewesen – das Ziel wurde also sogar übertroffen.


Karte: 

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/


Wie viele Mobile Impfteams gibt es?


Die Anzahl der Mobilen Impfteams orientiert sich an den regionalen Anforderun- gen. Derzeit sind in den örtlichen Impfzentren jeweils zwischen einem und elf Mobile Impfteams im Einsatz. Diese bestehen jeweils mindestens aus einer Ärztin / einem Arzt und medizinischem (Fach)Personal.


Wie sind die Öffnungszeiten der Impfzentren?


In der Anfangsphase ist grundsätzlich von einem täglichen Betrieb (7-Tage die Woche) auszugehen. Die Öffnungszeiten orientieren sich an den regionalen Anforderungen. Anfänglich liegt ein Fokus auf den Mobilen Impfteams sowie auf den am höchsten priorisierten Bevölkerungsgruppen.


Welches Impfzentrum ist für mich zuständig?


Für eine Impfung müssen sich Bürgerinnen und Bürger an das Impfzentrum an ihrem Wohnsitz oder am Ort ihres ständigen Aufenthalts wenden. Das gilt selbst, wenn ein anderes Impfzentrum näher oder besser zu erreichen ist. Eine Abweichung ist jedoch für Personal in Einrichtungen, Uniklinika und Krankenhäusern möglich.


Wie viele Impfungen schafft Bayern pro Tag?

Die Berechnung der Impfleistung wird von zahlreichen Einflussfaktoren ge- prägt. Basierend auf aktuellen Berechnungen gehen wir derzeit im Freistaat Bayern von einer Kapazität von über 30.000 Impfungen täglich aus. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Impfkapazität von rund 300 Personen für jedes Impfzentrum.

Wie viele Impfdosen sind für Bayern vorgesehen?

Die Beschaffung der Impfdosen erfolgt durch den Bund. Diese werden (nach der Nationalen Impfstrategie des Bundes) gemäß dem Bevölkerungsanteil direkt durch den Hersteller an die Lieferstandorte der Länder ausgeliefert.

Gelten die Infektionsschutzmaßnahmen noch für mich, wenn ich geimpft bin?

Ja. Denn auch, wenn man sich nach einer Impfung in der Regel nicht mehr selbst mit dieser Krankheit infizieren kann, gilt weiterhin, durch eigene Hygiene- maßnahmen vor allem auch gefährdete Gruppen in der Bevölkerung zu schützen, die aus verschiedenen Gründen (noch) nicht selbst geimpft werden können. Neben Impfungen sind ergänzende Hygienemaßnahmen ein wichtiger Bau- stein des persönlichen Infektionsschutzes. Geeignete Hygienemaßnahmen können die Verbreitung von vielen Krankheitserregern effektiv verringern.

Wie werden die Impfdosen in Bayern weiterverteilt?

Die Verteilung der an Deutschland ausgelieferten Impfstoffdosen auf die Länder erfolgt nach deren Bevölkerungsanteil. Nach der gegenwärtigen Einschätzung wird der Impfstoff durch den beauftragten Logistiker an die Impfzentren ausgeliefert. Ziel ist, mit den Impfungen am 27.12.2020 in allen Regierungsbezirken prioritär bei Alten- und Pflegeheimen zu beginnen. Da dieses Impfangebot durch die Mobilen Impfteams der jeweiligen Impfzentren vor allem in den Einrichtungen erfolgt, wird dies eines der Aufgabenschwer- punkte der Impfzentren sein.

In diesem Zusammenhang ist der Hinweis angebracht, dass sich die breite Bevölkerung insbesondere in der Anfangszeit der Impfungen nicht Eigeninitiative in den Impfzentren um eine Impfung bemühen muss. Die jeweiligen Angehörigen der Zielgruppen in der Impfpriorisierung werden auf geeigneten Kanälen über die Zugänglichkeit zum Impfangebot informiert.

Wann ist Impfbeginn in Bayern?

Ziel ist, mit den Impfungen am 27.12.2020 prioritär bei Alten- und Pflegeheimen zu beginnen.

Wie sieht es mit dem Transport des Impfstoffes aus?

Eine Lieferung des Impfstoffes wird nach aktueller Planung direkt durch den Hersteller an mehrere zentrale Lieferstandorte in Bayern erfolgen. Dafür wurden vom Freistaat Bayern 40 Ultratiefkühlschränke bestellt. In Bayern können damit rund drei Millionen der hochempfindlichen Impfstoffdosen bei etwa – 75 °C aufbewahrt werden. Anschließend wird der Impfstoff an die jeweiligen Impfzentren bei +2 bis +8°C weiterverteilt. Infolge der zeitnahen Verimpfung des betreffenden Impfstoffes in den Impfzentren ist dort keine Aufbewahrung in Ultratiefkühlschränken erforderlich. Die notwendige Verdünnung wird vor Ort erfolgen.

Wo befinden sich diese zentralen Lieferstandorte?

Die zentralen Lieferstandorte befinden sich in allen Regierungsbezirken. Die genauen Standorte werden aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben.

Wie erfahre ich, wann ich mich impfen lassen darf?

Jeder zweite coronabedingte Todesfall in Deutschland wird gegenwärtig bei den über 80-Jährigen verzeichnet. Diese leben sehr häufig in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen. Es versteht sich von selbst, dass diese besonders betroffenen Personen deshalb vordringlich vor dieser Krankheit geschützt werden müssen. Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundes sieht dies mit einer höchsten Priorität für die Bewohnerinnen und Bewohner so- wie das Personal solcher Einrichtungen ebenfalls vor.

Bayern hat deshalb schon frühzeitig, gemeinsam mit den regionalen und überregionalen Trägern solcher Einrichtungen, intensive Vorbereitungen für einen Impfbeginn am 27.12.2020 getroffen. Diese Planungen betreffen vorwiegend organisatorische und logistische Fragestellungen, aber auch eine zielgruppenorientierte Information der Impfberechtigten.

Angesichts der Tatsache, dass viele dieser Einrichtungen bereits hervorragend selbstorganisiert sind, wird das überwiegende Impfangebot mit Mobilen Impfteams direkt dort stattfinden. Die Information der Impfberechtigten in den Einrichtungen erfolgt durch die Einrichtung selbst.

Aktuell ist eine Terminvereinbarung ist für den Personenkreis mit höchster Priorisierung gegenwärtig nur telefonisch beim jeweiligen Impfzentrum möglich. Hierzu notwendige Kontaktdaten der Impfzentren werden den impfberechtigten Personen jeweils zeitnah nach Verfügbarkeit des Impfstoffs über die für sie gewohnten Kommunikationswege bekannt gegeben bzw. in allen örtlichen Medien veröffentlicht.

Die Telefonnummern der Impfzentren sind über eine Postleitzahl-Suche auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu finden (https://www.stmgp.bayern.de/coronavi- rus/impfung/#PLZ-Suche).

Zusätzlich kann im Einklang mit den anderen Ländern die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) genutzt werden. Es ist vorgesehen, dass ein Anrufer bei Anruf über diese Rufnummer in das für ihn zuständige Impfzentrum in Bayern zur Registrierung und Terminvereinbarung weitergeleitet wird.

Zur Information der über 80-Jährigen über die Impfmöglichkeiten, Terminvergabe und Ort der Impfzentren ist zusätzlich ein Einladungsschreiben vorgesehen. Darüberhinausgehende Einladungen erfolgen nicht.

Aus infektionshygienischen Gründen sowie zur Vermeidung unnötigen Zeitaufwands beziehungsweise längerer Wartezeiten bitten wir diejenigen, die nicht zu einer zu priorisierenden Personengruppe gehören und daher auch keinen Termin zur Impfung haben, von einem Besuch des Impfzentrums abzusehen. Impfungen erfolgen nur bei priorisierten Gruppen nach Voranmeldung und individueller Terminvergabe. Der Zeitpunkt einer allgemeinen Terminvergabe wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Minderjährige oder betreute Personen:

Das ärztliche Impfgespräch erfolgt grundsätzlich vor einer Impfung. Dieses individuell-persönliche Beratungsgespräch beinhaltet eine Aufklärung über die zu verhütende Krankheit sowie die Impfung selbst. Bei minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Personen nimmt stets auch der gesetzliche Vertreter an diesem Gespräch teil. Eine Impfung kann ausschließlich nach einer wirksa- men Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters erfolgen.

Wie läuft so eine Impfung ab?

Bei der Wahrnehmung eines individuellen Impfangebots überprüft das medizinische Personal des Impfzentrums die vorab erhobenen personenbezogenen Daten und dokumentiert diese, u. a. muss ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Anschließend findet ein persönliches ärztliches Impfgespräch statt, bei dem insbesondere der (aktuelle) Gesundheitszustand besprochen und indi- viduell über die Impfung informiert wird. Nach Unterzeichnung der Einverständ- niserklärung wird der Impfwillige geimpft.

Ein vorheriger Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nach aktuellen Erkenntnissen nicht erforderlich, da dies – zumindest für den aktuellen Impf- stoff von BioNTech / Pfizer – nach den bisherigen Studien keine Auswirkungen auf das Impfergebnis hat. Positiv getestete Personen werden jedoch gebeten, hierauf unbedingt schon bei einem Terminvergabeverfahren ausdrücklich hinzu- weisen.

Wird die Impfung dokumentiert bzw. bekomme ich einen Nachweis?

Nach § 22 Infektionsschutzgesetz („Impfdokumentation") ist jede Schutzimpfung unverzüglich in einem entsprechenden Ausweis (Impfpass) einzutragen oder als Bescheinigung auszuhändigen.
Welche Daten werden gespeichert?

Datenschutz und Datensicherheit sind bei einer Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten von großer Bedeutung. Personenbezogene Daten werden daher nur im notwendigen Umfang verarbeitet. Zudem werden umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um jederzeit sicher- zustellen, dass die europäischen und nationalen Vorschriften über den Daten- schutz auch von etwaigen externen Dienstleistern beachtet werden.

Muss ich mit Impfnebenfolgen rechnen?

In den bisherigen klinischen Studien mit insgesamt mehreren zehntausend Stu- dienteilnehmerinnen und Studienteilnehmern wurden aktuell keine schwerwie- genden Begleiterscheinungen zur Impfung bekannt. Leichte Autoimmunreaktionen, wie beispielsweise ein kurzfristiges körperliches Unwohlsein, können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erfolgt ver- pflichtend nach jeder Impfung eine routinemäßige medizinische Nachsorge.

Wie viel und welches Personal arbeitet in den Impfzentren?

In allen Impfzentren sind insgesamt über 2.000 Personen beschäftigt. Neben medizinischem (Fach)Personal sowie Verwaltungs- und Sicherheitspersonal ar- beiten dort etwa 500 Ärztinnen und Ärzte im Wechseldienst. Insgesamt hatten sich rund 6.000 Ärztinnen und Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bay- erns (KVB) für eine Mitwirkung in den Impfzentren und Mobilen Teams gemeldet.

Was kostet der Betrieb der Impfzentren?

Die laufenden Kosten können regional variieren und bestehen im Wesentlichen aus den Errichtungskosten, Betriebskosten und Personalkosten. Die Länder tragen, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

Welche Hard- und Software wird benötigt?

Sowohl für die Impfzentren selbst als auch für die Mobilen Impfteams ist eine technische Ausstattung notwendig. Diese besteht regelmäßig aus einem (mobilen) Computersystem mit (mobiler) Datenübertragungsmöglichkeit (Netzwerk / Mobilfunkanbindung) sowie (mobilem) Drucker und Barcode-Scanner. Zudem sind alle Impfzentren zur Nutzung des entwickelten digitalen Bayeri- schen Impfmanagement gegen Corona (BayIMCO) verpflichtet. Dies gewähr- leistet eine vollständige Datenübertragung zur Impfsurveillance des Robert Koch-Instituts. Die fertig entwickelte Software zur Verwaltung und Termin- vergabe wird seit einigen Tagen im Rahmen eines Qualitätsmanagements intensiv hinsichtlich der definierten Anforderungen und dem Nutzungskontext in einer Produktivumgebung getestet, um so einen fehlerfreien Betrieb bei Impfbeginn zu gewährleisten. Eine Softwareverteilung zu den Impfzentren sowie eine Schulung erfolgt in den kommenden Tagen.

Wie ist das Personal geschützt?

Grundsätzlich wird Schutzausrüstung seitens des Freistaats Bayern nur gestellt, wenn die Impfzentren diese nicht beschaffen konnten. Der Freistaat Bayern stellt für die Anlaufphase bis zu 100 Impfzentren PSA-Starterkits zur Verfü- gung. Derzeit sind 99 Impfzentren gelistet. Die Starterkits werden wie folgt bestückt sein:
- FFP2/KN95-Masken: 8.000 Stück
- MNS/OP Masken: 15.000 Stück
- Schutzkittel: 3.000 Stück
- Einwegschutzhandschuhe: 180.000 Stück
- Augenschutz: 1.000 Stück

Was ist mit einem Hygieneplan in den Impfzentren?

Die Kreisverwaltungsbehörden organisieren und betreiben die Impfzentren in ei- gener Verantwortung. Als Hilfestellung zur Erstellung dieser individuell optimierten Lösungen hat das Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden Empfehlungen für den Auf- bau und Betrieb dieser Einrichtungen übermittelt.

Gibt es eine Informationskampagne für Bayern?

Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz werden der Bund und die Länder eine bundeseinheitliche Impfkampagne durchführen und einheitliche  Aufklärungs- und Informationsmaterialien verwenden. Der Bund setzt aktuell die Impfkampagne um und will diese am 28.12.2020 starten.

Dabei sollen die jeweils priorisierten Personen durch die Darstellung ihrer Zielgruppe und über Mediaausspielungen, die sich am Kommunikationsverhalten der jeweiligen Zielgruppe orientieren, gezielt angesprochen werden. Die Länder sind in den Prozess eingebunden. Das StMGP wird sich an der Kampagne beteiligen und diese unterstützen bzw. ergänzen, soweit hierfür Bedarf besteht.

Unabhängig davon hat das StMGP eine neue Schwerpunktseite www.coronaimpfung.bayern.de freigeschaltet. Auf der neuen zentralen Corona- Seite werden alle relevanten Informationen zum Thema „Impfen" – insbeson- dere auch zu den priorisierten Zielgruppen – angeboten.

Die neue Impfseite enthält zahlreiche FAQs zu Aspekten der Impfung, die Antworten auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürgern anbieten. Darüber hinaus wird auf die ausführlichen Impf-Informationen des RKI, des PEI und des BMG verlinkt. Die Seite wird kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut, insbesondere die FAQs wer- den fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Das StMGP begleitet das Thema „Impfen" darüber hinaus sehr aktiv auf seinen Social-Media-Kanälen.

Darf ich mir einen Impfstoff aussuchen?

Grundsätzlich entscheidet der behandelnde Arzt, in enger Absprache mit seinem Patienten, über die konkrete medizinische Behandlungsleistung sowie die Auswahl eines geeigneten Impfstoffes. Ein Recht, den Impfstoff eines be- stimmten Herstellers zu wählen, besteht nicht.

Wie viel kostet mich eine Impfung?

Die Corona-Schutzimpfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversi- cherung und der privaten Krankenversicherung, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

Kommt jetzt eine mittelbare Impfpflicht für Veranstaltungen?

Mit Blick auf eine allgemeine Gleichbehandlung bietet die persönliche Schutzimpfung für sich noch keinen Anlass, bereits geimpfte Menschen dahingehend zu privilegieren. Erst bei entsprechend niedrigen Infektionszahlen sind er- neute Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmen denkbar.