Gartenvögel dürfen weiterhin gefüttert werden
Mit einer Allgemeinverfügung wappnet sich der Landkreis gegen die hochansteckende Vogelgrippe, die sich nun auch in Bayern ausbreitet. Seit Dienstag, 2. Februar 2021, gelten strenge Sicherheitsvorschriften auch für Geflügelhalter mit kleineren Beständen bis zu 1 000 Stück Geflügel – nicht nur für große Zuchtbetriebe. Eine Stallpflicht ist aktuell damit noch nicht verbunden, da bis jetzt keine infizierten Wild- oder Nutzvögel im Landkreis Regensburg nachgewiesen wurden. Nachlesbar ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes, Bürgerservice, Veterinärwesen.
In den letzten Jahren ist in Bayern das Halten von Hühnern als Haustiere in Privathaltung immer beliebter geworden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat nun eine Broschüre aufgelegt, die die wesentlichen veterinärrechtlichen Vorgaben für diese Privathaltungen zusammenfasst. Hobby-Hühnerhalter erhalten hier die grundlegenden Informationen für eine ordnungsgemäße Tierhaltung. Die Broschüre steht auf der LGL-Homepage zur Bestellung und zum Download bereit:
https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lgl_vet_00001.htm
Auch für private Geflügel-Halter besteht eine Meldepflicht, so der Hinweis des Veterinäramtes. Wer seine privaten Hühner, Gänse oder Enten noch nicht angemeldet hat, kann das tun per Email an