Die Vogelgrippe breitet sich leider auch in Bayern aus. Bereits im Oktober waren mehrere Geflügelpest-Fälle bei Wasser- und Wildvögeln in Norddeutschland aufgetreten.
, Im Vereinigten Königreich, den Niederlanden und auch in Deutschland sind bereits Ausbrüche von Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen zu verzeichnen. Die Meldung Ende November über die ersten Fälle der Geflügelpest im Landkreis Passau war für viele Landwirte ein Schock. Neben Corona muss auch der Geflügelpest Beachtung geschenkt werden.
Die Übertragung von Geflügelpest-Viren erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit viruskontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung sowie Fahrzeugen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die Geflügelpest (Aviäre Influenza vom Subtyp H5N8) für den Menschen ungefährlich. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist daher unbedenklich.
Im Hinblick auf das Fortschreiten der Seuche ruft das Veterinäramt am Landratsamt Schwandorf alle Geflügelhalter dazu auf, vorbeugend die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um eine Ausbreitung auf Haus- und Nutztierbestände möglichst zu verhindern. Unter den Biosicherheitsmaßnahmen werden alle Vorsichtsmaßnahmen verstanden, die einerseits den Eintrag der Tierseuchenerreger aus der Umwelt in einen Bestand erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden dringend empfohlen:
Auch kleine Bestände müssen dem Veterinäramt gemeldet werden
Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit dem zuständigen Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen. Zusätzlich ist es erforderlich mitzuteilen, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird. Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist es für die Veterinärbehörden unerlässlich, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Überblick zur Anzahl und Art der Geflügelhaltungen zu gewinnen.