Nittenau/Ostbayern. In einem Geflügel-Betrieb bei Nittenau ist der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt worden. Nun sollen vorsorglich wohl 50.000 Tiere getötet werden. Das Umweltministerium hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsichertheit veranlasst, in Riskogebieten eine Stallpflicht zu erlassen.

Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – in der Wildvogelpopulation. Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.  Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. 


Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 700 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern sind insgesamt aktuell 23 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden. 

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten. 


Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.