Gesundheitsministerium: Kein Einfluss

Bild: Ministerium

Was sagt das bayerische Gesundheitsministerium zu den Zuständen in jener Oberpfälzer Klinik, die Schwester Erika (Name geändert) beschreibt? „Wir können nichts dafür“, könnte man die Antworten zusammen fassen.

 

Eine Specherin der Behörde erklärte gegenüber dem OK schriftlich: „Das Bayerische Krankenhausgesetz sieht keine staatliche Aufsicht über Krankenhäuser vor. Die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für Krankenhäuser beschränkt sich auf Krankenhausförderung und Krankenhausplanung. Krankenhäuser sind unabhängig von der Trägerschaft eigenverantwortlich wirtschaftende Unternehmen, in deren Rechte nur aufgrund gesetzlicher Kompetenzen eingegriffen werden darf. Solche Kompetenzen gibt es nur für den Bereich der Hygiene, dagegen für die innere Organisation und Betriebsführung nicht.“

Das Bundeskabinett habe Anfang April  die Einführung von Personaluntergrenzen für bestimmte Bereiche in den Krankenhäusern auf den Weg gebracht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung sei jetzt beauftragt, bis Ende Juni 2018 diese Personalmindeststandards zu vereinbaren. Solche Personalmindestmengen seien etwa für pflegeintensive Bereiche wie etwa Intensivstationen oder den Nachtdienst geplant.

Kliniken „eigenverantwortlich“

Gesetzlich vorgegebene Personalschlüssel im Bereich der Krankenpflege gebe es derzeit nicht. Die Kliniken entscheiden eigenverantwortlich über ihren Personaleinsatz und richten sich dabei laut Ministerium nach Vergleichswerten oder der von 1993 bis 1995 geltenden Pflegepersonalregelung. Die Untergrenze setze das sog. „Organisationsverschulden“. Wenn dem Patienten ein Schaden entsteht, der nicht auf persönliches Fehlverhalten, sondern auf organisatorische Mängel zurückzuführen ist, mache sich demnach das Krankenhaus selbst schadensersatzpflichtig und ggf. strafbar.

Wie sieht es aus, wenn Schwestern, wie Erika es beschreibt, aus Zeitmangel Dokumentationen fälschen?  Das Ministerium rät dazu, dass Schestern solche Vorfälle melden sollen - ein ziemlich direkter Rat zur Denunziation: „Nur die Klinikleitung kann die korrekte Dokumentation prüfen. Allerdings kann auch sie nichts tun, wenn Mitarbeiter aus falsch verstandener Kollegialität solche Vorfälle verschweigen. Dabei sollte es schon im eigenen Interesse der Mitarbeiter liegen, die Klinikleitung zu informieren.

Denn soweit dem Patienten wegen der falsch dokumentierten und daher ggf. unterlassenen Pflegemaßnahme ein Schaden entsteht, machen sich die Mitarbeiter selbst wegen Körperverletzung strafbar. Ist dagegen die Klinikleitung informiert und hat keine Abhilfe geschaffen, hat der Mitarbeiter seine Pflicht erfüllt.“

Da viele Kliniken heute privat betrieben werden, ist eine dünne Personaldecke ein Faktor, der im Zweifel höhere Gewinne generiert. Wir wollten vom Ministerium wissen, ob der Staat hier Regeln setzt oder auch im höchst sensiblen Bereich Gesundheit auf die „Kräfte des Marktes“ vertraut.

Vertrauen ins Qualitätsmanagement

„Jedes Krankenhaus ist unabhängig von der Trägerschaft gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem zu betreiben und sich an der sog. externen Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zu beteiligen. Auffällige Werte führen zu einer eingehenden Prüfung und ggf. einer Zielvereinbarung zur Beseitigung bestehender Mängel“, so die Sprecherin des Ministeriums dazu. Ergebnisse dieser externen Qualitätssicherung würden künftig auch in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser und entsprechenden Vergleichslisten veröffentlicht.

Wenn Azubis nicht ausbegildet, sondern als billige Kräfte eingesetzt, wie es Erika schildert, dann „könnten die Krankenkassen Rückforderungen geltend machen. Ggf. wäre auch ein Abrechnungsbetrug zu prüfen“, hieß es aus dem Ministerium.

Stichwort Hygiene. Die bleibe laut Erika aus Zeitgründen oft auf der Strecke. Dazu die Sprecherin des Gesundheitsministeriums: „Auch wenn bislang kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Stellenschlüssel und Infektionsraten in Krankenhäusern durch wissenschaftliche Studien belegt wurde, steht fest, dass präventive Maßnahmen (z. B. Händedesinfektion) mit einem höheren Zeitaufwand verbunden sind. Es kann daher vermutet werden, dass ein höherer Stellenschlüssel ein Faktor für eine bessere Infektionsprävention ist. Klar ist aber auch: Soweit ein anderer Patient dadurch infiziert wird, handelt es sich hier um strafbare Körperverletzung, für deren Verfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig ist.“

„Schwester Erika“ sagt, dass sturzgefährdete Patienten in „ihrer Klinik“ wegen des Personalmangels oftmals auch ohne richterliche Anordnung fixiert werden. Hat das Ministerium von solchen Vorgängen Kenntnis, in welchem Umfang bewegen sich diese Zahlen, wie geht die Aufsichtsbehörde dagegen vor?

„Auch hier handelt es sich um strafrechtlich relevante Vorgänge, für deren Verfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig ist“, so die Sprecherin. Um die Krankenhäuser für die Problematik zu sensibilisieren, habe das Bayerische Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft das Thema „Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen“ beim „Symposium Krankenhaus und Recht“ im März dieses Jahres behandelt.

Kommentar

Ob diese verwaltungstechnischen Maßnahmen geeignet sind, den realen Alltag Schwester Erikas und ihrer Kolleginnen zu ändern, muss die Zukunft zeigen. Konkreter Handlungsschritt, den das Ministerium gegenüber dem Ostbayern-Kurier aufzeigte: Meldung an die Klinikleitung. Und der Staatsanwalt? Der müsste von konkreten Fällen erfahren, was nur im Extrem- oder per Zufall geschehen dürfte. Die Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen oder das Qualitätsmanagement haben die Zustände an Erikas Arbeitsstätte bislang nicht verbessert, wenn man den Schilderungen der Krankenschwester glaubt.

 

Verdächtiger Gegenstand entpuppt sich als harmlos
Schwester Erika packt aus