Kreis Schwandorf. Er arbeitete ohne eigene Betriebsstätte und war voll in den Betriebsablauf seines Auftraggebers integriert. Dazu hatte er neben dem Unternehmer aus dem Landkreis Schwandorf, für den er tätig war, keine weiteren Auftraggeber. Nach drei Jahren flog die Scheinselbständigkeit des Mannes nun auf.


Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollbehörde war dem Unternehmer und seinem Subunternehmer auf die Schliche gekommen.

Durch seine Handlungsweise "sparte" sich der Geschäftsmann in insgesamt 42 Fällen Sozialversicherungsabgaben in Höhe von ca. 46.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 40,00 €.