Handwerker und Abgeordnete informieren sich über Mindestlohn

Handwerks- und Obermeister informierten sich am 19.11. in der Handwerkskammer Weiden bei einem von den beiden Bundestagsabgeordneten Albert Rupprecht und Uli Grötsch sowie von der Kreishandwerkerschaft Nordoberpfalz organisierten „Runden Tisch“ über das Thema Mindestlohn.

Einführend gab Jens Purucker von der Bundesfinanzdirektion Südost einen Überblick über den gesetzlichen Prüfauftrag, den Ablauf der Prüfungen, die Befugnisse des Zolls, Rechte und Pflichten der von Prüfungen Betroffenen sowie etwaige Folgen. 

Der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Regensburg, Zolloberamtsrat Josef Schmid, warb um Verständnis: „Wir erfüllen den Auftrag, der uns gesetzlich übertragen wurde.“ Dabei steht stets der Grundsatz im Vordergrund: Aufklärung und Beratung vor Verhängung eines Bußgeldes. Dem Hauptzollamt Regensburg ist viel an einem guten Miteinander mit den Betrieben in der Region gelegen. Dazu gehört, dass die Kontrollen mit hoher Sensibilität vorgenommen werden. 

„Soweit möglich und in der Situation angebracht, erfolgen die Kontrollen in zivil. Die Zöllner melden sich zu Beginn beim Chef und nehmen Überprüfungen von Beschäftigten in einem separaten Raum vor. Mit einem möglichst umsichtigen Vorgehen wollen wir erreichen, dass Prüfungen kooperativ und unauffällig ablaufen“, so Dr. Stefan Els von der Bundefinanzdirektion Südost.

Bei der Dokumentation ist es ausreichend, wenn Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufgezeichnet wird, so der Experte vom Zoll. Dies kann auch in Form eines Wochenplans geschehen, bei dem abgehakt wird oder die Abweichungen vermerkt werden. Eine Prüfung, ob Pausenzeiten, wie vom Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben, eingehalten werden, gehört dabei aber nicht zu den Aufgaben des Zolls, so Dr. Els. 

In den vergangenen Wochen hat sich für den Zoll das Thema Überstunden herauskristallisiert. „Oft werden ordnungsgemäß geführte Stundenzettel vorgefunden, auf denen die Überstunden registriert sind und über mehrere Monate auf ein Arbeitszeitkonto fließen“, so Dr. Els. Hier liegt aber ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vor, wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt, die die Überstundenfrage regelt. 

Den Dialog zwischen Politik, Zoll und Handwerk zum Thema Mindestlohn wollen MdB Grötsch und MdB Rupprecht weiter fortsetzen, um das Verständnis füreinander zu stärken.

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