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Ein 15-jähriger Schüler aus Oberviechtach fuhr mit seinem frisierten Kleinkraftrad am 2. Feiertag gegen 15.45 Uhr auf öffentlichen Verkehrsgrund, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt. Laut Gutachten fährt das Fahrzeug wesentlich schneller als erlaubt.

Der Fahrer wurde erst kürzlich wegen des gleichen Delikts zur Anzeige gebracht. Auch die Halterin des Kraftfahrzeugs wird  wieder angezeigt.