Der Fahrer und Besitzer der Katzen hatte die Tiere in Südosteuropa erworben und wollte sie im Bundesgebiet weiterveräußern. Für die Katzen konnte er keinerlei Registrierungen, Impfbescheinigungen oder ähnliches vorweisen, weswegen die Katzen in die Obhut der Polizei verbracht wurden. Dem Tierbesitzer erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Tierseuchengesetz.
Die tiermedizinische Untersuchung wurde von der Amtstierärztin des Landratsamtes Landshut vorgenommen, wo ihnen eine einwandfreie, altersentsprechende gesunde Entwicklung diagnostiziert wurde. Nachdem der Katzenbesitzer über die zu erwartenden Kosten nach dem Quarantäneaufenthalt hingewiesen wurde, verzichtete er auf die Besitzansprüche und übertrug das Eigentum an den Katzen dem Tierheim, wo sie in einigen Wochen bestimmt neue Besitzer finden werden.