Zu einem Streit mit Folgen kam es bei einer Auseinandersetzung zwischen einer Ehefrau, ihrer Nebenbuhlerin und dem Ehemann in Niederbayern.
Am Sonntag (24.08.2014) am Nachmittag lauerte die 46-jährige Ehefrau ihrem 58-jährigen Ehemann vor seiner Firma in Landshut auf. Dort kam es zu einer ersten tätlichen Auseinandersetzung, bei der  die Frau auf ihren getrennt lebenden Mann einschlug. Der wurde aber schon von seiner neuen Liebschaft erwartet. Der von seiner Frau geschlagene Mann stieg anschließend in das Auto seiner neuen Freundin ein, die mit ihm in Richtung Straubing davon fuhr.

 

Die gehörnte Ehefrau verfolgte die beiden und in Salching kam es zum nächsten Aufeinandertreffen der Parteien. Dort bedrohte die 46-Jährige ihren Ehemann mit einer Schreckschusswaffe und es kam zudem zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit der ebenfalls 46-jährigen Freundin ihres Mannes. Im Verlauf des Streites schlugen die beiden Frauen aufeinander ein und die Ehefrau riss ihrer Kontrahentin sogar noch ein Büschel Haare aus.

 

Die angegriffene Freundin verständigte mit ihrem Handy den Notruf der Polizei und fuhr mit ihrem Pkw den Mann direkt zur Polizeiinspektion Straubing. Die angriffslustige Ehefrau folgte den beiden wiederum mit ihrem Fahrzeug. Bei der Polizeiinspektion Straubing wurden die Beteiligten schon vor der Dienststelle erwartet und in Empfang genommen. Bei der Aufnahme des Sachverhalts stellten die Beamten zudem fest, dass die neue Freundin des Mannes erheblich unter Alkoholeinfluss stand und in diesem Zustand mit ihrem Pkw gefahren war.

 

Gegen die drei Personen werden nun Ermittlungsverfahren wie folgt durchgeführt:
Gegen die aggressive Ehefrau wird wegen Körperverletzung, Bedrohung und eines Verstoßes nach dem Waffengesetz ermittelt. Der getrennt lebende Ehemann wird ebenfalls wegen Körperverletzung angezeigt. Gegen die neue Freundin des Mannes wird ein Verfahren wegen Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Bei ihr wurde zudem eine Blutentnahme durchgeführt und ihr Führerschein sichergestellt.