Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz

Am Abend des 07.08.2015 wurde, in Reinhausen, ein bulgarischer Staatsangehöriger einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er konnte keinen Führerschein vorweisen und behauptete, diesen verloren zu haben.

Diese Aussage wurde bald als Lüge entlarvt, da die Überprüfung in polizeilichen Datenbanken ergab, dass eine Fahrerlaubnissperre angeordnet worden war. Da der Endzwanziger auch noch fast 1,6 Promille bei einem Atemalkoholtest erzielte, wurde bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt und seine Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

 

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