Vor 30 Jahren aus der Schule entlassen worden

Wernberg-Köblitz. Ein nicht alltäglicher Aufgriff gelang vor kurzem den Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Wernberg-Köblitz des Hauptzollamts Regensburg. Die Beamten zogen nahe Wernberg-Köblitz einen aus Tschechien kommenden Lkw aus dem fließenden Verkehr und leiteten das Fahrzeug zur genaueren Kontrolle zu einer nahe gelegenen Halle.

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Da sich bei der Überprüfung der Ladung mit Hilfe eines Röntgengeräts Unregelmäßigkeiten zeigten, nahmen die Zöllner den Auflieger genauer unter die Lupe:

An der Stirnseite befanden sich zahlreiche Kartons, die in den Frachtpapieren nicht vermerkt waren. Nach dem Öffnen der Kartons kamen unterschiedliche Feuerwerkskörper der Kategorie 3 zum Vorschein.

Das Gesamtgewicht der pyrotechnischen Erzeugnisse belief sich auf ca. 1.000 Kilogramm.

Die Zöllner stellten die illegale Fracht sicher, die weitere Sachbearbeitung übernahm das Zollfahndungsamt München – Dienstort Nürnberg.

Zusatzinformation

Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedsstaat der EU geprüftes Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 darf nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker nach Deutschland importiert werden. Transporteure von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 müssen über die erforderlichen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.

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