Im Sautrog auf den Rauberweiher

Nachdem die Anfechtung der im vergangenen Herbst stattgefundenen Bürgermeisterwahl in Fensterbach vom Landratsamt  Schwandorf im Dezember für nicht zulässig erklärt worden ist, ist nun bei der Zuständigen Kammer des Regensburger Verwaltungsgericht Klage gegen diesen Entscheid  eingegangen.

Die Klage gegen die Entscheidung des Landratsamts ging damit kurz vor dem Ablauf der vierwöchigen Frist in Regensburg ein. Kurz vor Weihnachten hatte die Kreisbehörde die Anfechtung des Urnengangs in Fensterbach durch einen Bürger aus Högling für unzulässig erklärt. Die Anfechtung der Wahl ruhte auf zwei Säulen: der Verwendung des Gemeindewappens auf Informationsmaterial der in der Stichwahl unterlegenen Kandidatin Dr. Marlene Groitl und die Vorgänge rund um die Nominierungsversammlung in Högling. Nachdem auf dem Protokoll der Zusammenkunft erforderliche Unterschriften gefehlt hatten, wurde der eigentlich nominierte Kandidat zur Wahl nicht zugelassen.


Das Landratsamt begründete seine Entscheidung Ende Dezember damit, dass der im ersten Wahlgang unterlegene Bewerber durch die Verwendung des Wappens keinen Nachteil erlitten habe, zur Bestätigung wies das Amt  auf das klare Resultat des Urnengangs hin. Im Fall der missglückten Nominierungsversammlung argumentierte das Landratsamt, dass die Vorfälle bereits durch den Wahlausschuss der Gemeinde geklärt worden seien. Die Wahlanfechtung trage keine neuen Argumente vor.

Nun jedoch muss zunächst der Freistaat eine Stellungnahme abgeben, bevor man in Regensburg die Akten sichtet und dann entscheidet, wie weiter in der Sache verfahren wird.

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