Steinberg am See. Wie bereits berichtet, entstand bei einem Brand in einem Freizeitpark in Steinberg am See hoher Sachschaden. Die auf Hochtouren geführten Ermittlungen, der eigens zur Klärung des Brandfalles eingerichteten Ermittlungsgruppe bei der Kriminalpolizei Amberg, führten nun zu einem Tatverdächtigen.  Ein 28-jähriger Mann aus dem Landkreis Schwandorf ist dringend verdächtig, den Brand gelegt zu haben. Er sitzt nun in Untersuchungshaft.

 

 

Einen schnellen Ermittlungserfolg kann die Kriminalpolizei in Amberg vermelden. Nachdem die anfängliche Ermittlungsarbeit im Zusammenhang mit dem Brand in Steinberg am See Hinweise ergab, die auf eine vorsätzliche Brandstiftung deuteten, wurde eigens zur Klärung des Brandfalles eine Ermittlungsgruppe gegründet. Auch ein Brandsachverständiger des Bayerischen Landeskriminalamtes war daran beteiligt.

Letzten Freitagnachmittag, 04.05.2018, erfolgte dann bereits die Festnahme eines Tatverdächtigen in dem Fall. Der vermeintliche Brandstifter konnte widerstandslos an seiner Wohnanschrift in amtlichen Gewahrsam genommen werden. Wie die umfangreichen und intensiven Ermittlungen ergaben, ist der 28-Jährige aus dem Landkreis Schwandorf dringend verdächtig, den Brand an dem Gebäude eines Freizeitparks in Steinberg am See gelegt und dadurch einen Sachschaden im sechsstelligen Bereich verursacht zu haben. „Der schnelle Ermittlungserfolg unterstreicht nicht nur die effektive kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit der Kripo Amberg, sondern führt jetzt auch zu einer spürbaren Beruhigung der aufgewühlten Strömungen in der Bevölkerung im Bereich Steinberg am See“ betonte Kriminaloberrat Gerhard Huf, Leiter der Kriminalpolizei Amberg.

Der vermeintliche Brandstifter wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg, die eng in die polizeilichen Ermittlungen eingebunden ist, am Folgetag der Amberger Ermittlungsrichterin am Dienstsitz in Schwandorf vorgeführt. Diese ordnete Untersuchungshaft gegen den Mann wegen vorsätzlicher Brandstiftung an. Der Tatverdächtige sitzt seitdem in einer Justizvollzugsanstalt ein.

Detailliertere Angaben zur Sachlage können mit Verweis auf die, trotz der erfolgten Festnahme noch laufenden Ermittlungen, nicht gemacht werden.