Altkleidersammlung weiterhin möglich - auch mit grünem Traktor-Kennzeichen

Die Sache hätte zum Ärgernis werden können. Standen doch die Fragen im Raum, ob ein Landwirt, der zwar den Führerschein für seinen Bulldog, aber nicht für einen LKW hat und auf dessen Traktor ein steuerbegünstigtes grünes Nummernschild angebracht ist, weiterhin das tun darf, was er seit Jahrzehnten getan hat: die Katholische Landjugendbewegung dabei zu unterstützen, bei der Altkleidersammlung durch die Straßen zu fahren und all die Säcke aufzuladen, die von der Bevölkerung bereitgestellt wurden. Das darf er weiterhin tun, klärte jetzt der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, auf Anfrage von Landrat Thomas Ebeling ab.

Die Fragen, die an Bürgermeister Hans Prechtl aus Stulln herangetragen wurden, sind beispielhaft für den gesamten Landkreis. Aufgrund eines Merkblattes für Kleider- und Altpapiersammlungen, das eine verdiente gemeinnützigen Einrichtung erstellt hatte, waren in Landjugend-Kreisen Bedenken aufgetreten, ob die Altkleidersammlung überhaupt noch in der bisherigen Form durchgeführt werden dürfte. Bislang war die jahrzehntelang geübte Praxis, dass am Tag der Altkleidersammlung ein Landwirt mit seinem Traktor samt Anhänger durch die Straßen fährt, aktive Vereinsmitglieder diese Fahrt begleiten und die von der Bevölkerung bereitgestellten Kleidersäcke einsammeln. Im Hinblick auf das grüne Nummernschild standen steuerliche Aspekte und auch Fragen der Fahrerlaubnis im Raum, da die Sammlung keinem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dient. Für Bürgermeister Prechtl stellte sich gar die Frage, ob künftig der gemeindliche Bauhof mit aushelfen müsse, um die bewährte Altkleidersammlung weiterhin durchführen zu können.


„Alles darf bleiben, wie es ist", freute sich Landrat Thomas Ebeling über einen Brief aus München, den er dieser Tage in Händen halten konnte. Der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, führt in seiner Antwort aus, dass das Ehrenamt in Bayern eine lange Tradition hat und wesentlich zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft beiträgt. Für ehrenamtliche Vereine muss deshalb bei der Durchführung von Sammelaktionen eine gangbare Regelung gefunden werden. „Ich danke dem Beauftragten für Bürokratieabbau", so der Landrat, „dass hier eine lebensnahe und praxisgerechte Regelung gefunden wurde".

Der Herausgeber des Merkblattes hat zugesichert, den mehrdeutigen Hinweis im Merkblatt zu streichen. Denn erst dann, wenn der Landwirt gewerbsmäßig tätig würde, aber nicht bereits dann, wenn er der Landjugend mit seiner Traktor-Fahrt einen Gefallen erweist, würden für ihn die verschärften Anforderungen an die Fahrerlaubnis gelten. Was hier am Beispiel der Altkleidersammlung abgeklärt wurde, gilt auch für Traktorfahrten anderer örtlicher Brauchtumsveranstaltungen wie etwa für das Einholen und Aufstellen von Maibäumen.

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