Neue Verkehrsregelung im Kernstadtbereich Schwandorf

Der Verkehrsausschuss der Stadt Schwandorf hat in seiner Sitzung, am 28.11.2018, die Ausweisung von Tempo 20- bzw. Tempo 30-Zonen im Kernstadtbereich Schwandorfs beschlossen. Die beiden Zonen werden gleichzeitig als sogennante Haltverbotszone ausgewiesen (siehe Übersichtsplan).

Mit Freigabe des Verkehrs nach der Bauphase, im Dezember 2018, wurden bereits die Friedrich-Ebert-Straße sowie der Marktplatz entsprechend beschildert. Der städtische Bauhof wird voraussichtlich Ende Februar 2019 die neue Regelung auch in den übrigen Straßen der Kernstadt umsetzen. Die Beschilderung wird deutlich sichtbar an allen Zufahrtsstraßen angebracht.


Innerhalb der gesamten Haltverbotszone gilt generell das eingeschränkte Haltverbot, wenn nicht abweichende Regelungen (durch Beschilderung oder Markierung) getroffen wurden.

Parken ist -wie bisher- nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Im Zonenhaltverbot ist das Halten länger als drei Minuten verboten, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen.

Aufgrund der geänderten baulichen Situation wird darauf hingewiesen, dass in der Friedrich-Ebert-Straße auf dem Gehweg weder gehalten noch geparkt werden darf. Der Gehweg steht in seiner gesamten Breite ausschließlich dem Fußgängerverkehr zur Verfügung.

Mit Ausweisung der Haltverbotszone ist es möglich, insgesamt 59 eingeschränkte Haltverbotsschilder in der Kernstadt zu entfernen und auf diese Weise den „Schilderwald" entsprechend zu lichten. Um Missverständnissen vorzubeugen weist die Stadt Schwandorf darauf hin, dass innerhalb der gesamten neuen Zone auch künftig ein eingeschränktes Haltverbot gilt, wenn keine anders lautende Beschilderung vorhanden ist.

Bereiche, die von haltenden Fahrzeugen ständig freigehalten werden müssen, sind mit einem absoluten Haltverbot gekennzeichnet. Dies ist zum Beispiel der Fall in Feuerwehranfahrtszonen oder auf der linken Seite der Friedrich-Ebert-Straße, um Radfahrern auf der durch Pflasterung angedeuteten Spur das ungehinderte Befahren der Straße entgegen der Einbahnrichtung zu ermöglichen.

Die Stadt Schwandorf bittet um Beachtung der neuen Regelungen sowie um verstärkte Aufmerksamkeit und besondere gegenseitige Rücksichtnahme.

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