Nach Servicestellen-Schließung: P&R-Parkausweis nun in Buchhandlung

Schwandorf. Den Parkberechtigungsausweis für die P&R-Anlage am Bahnhof gibt es ab sofort in der Buchhandlung am Bahnhof Schwandorf.


Oberbürgermeister Andreas Feller und Ordnungsamtsleiter Stefan Schamberger sind erfreut, dass hier zusammen mit dem Filialleiter der Bahnhofsbuchhandlung „ Schmitt & Hahn Buch und Presse" für die Bahnreisenden eine gute Lösung gefunden werden konnte. „Der Schwandorfer Bahnhof ist für unsere Stadt ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt und der Park-und-Ride-Parkplatz wird gerne angenommen", so Oberbürgermeister Andreas Feller. Die Buchhandlung am Bahnhof hat von Montag bis Freitag von 5.00 Uhr bis 19.30 Uhr, am Samstag von 5.00 Uhr bis 19.00 Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.



Die Deutsche Bahn schloss zum 01.09.2018, trotz heftiger Kritik seitens der Politik, die Servicestelle am Bahnhof Schwandorf. Bahnkunden, die den Park-and-Ride-Parkplatz am Bahnhof nutzen wollen, brauchen einen Parkschein. Bisher konnte dieser kostenlos, nach Vorlage einer gültigen Fahrkarte, im Service-Häuschen am Bahnsteig 2 abgeholt werden. Dies ist nun seit dem 01.01. nicht mehr möglich. Parkkarten gab es daher nur noch im Reisezentrum (Fahrkartenschalter) im Bahnhof. Allerdings nur zu den dortigen Öffnungszeiten und wenn gleichzeitig ein Fahrschein gekauft wurde. RVV-Nutzer und Bahnfahrer außerhalb der Öffnungszeiten gingen leer aus. Die Deutsche Bahn zeigte keine Kooperationsbereitschaft. Auch ein Schreiben des Oberbürgermeisters von Anfang Januar diesen Jahres an die Deutsche Bahn AG, hier Abhilfe zu schaffen, blieb ohne Wirkung.

Nun hat sich die Stadt selbst auf die Suche nach einer Lösung gemacht und auch eine gefunden. Zusammen mit dem Niederlassungsleiter der Buchhandlung im Schwandorfer Bahnhof, Matthias Götz, wurde eine Vereinbarung geschlossen und die Buchhandlung stellt nun ab sofort die Parkberechtigungsausweise für die P&R-Anlage aus.

Nach Vorlag eines gültigen Zugtickets können bis zu 2 amtliche Kennzeichen auf einem Ausweis vermerkt werden. Personen, die eine Verwarnung auf der P&R-Anlage erhalten haben, sollen sich diesbezüglich direkt an die Stadt Schwandorf, Verkehrsüberwachung wenden. Die Kontaktdaten befinden sich im oberen Bereich der Windschutzscheibenverwarnung.

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