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Bereits bei der Jahreshauptversammlung des Fischereivereins Ende Januar hatte Vorsitzender Dieter Teich die Errichtung eines behindertengerechten Angelplatzes im Gemeindgebiet Rieden angekündigt. „Ein Novum für das Untere Vilstal, für den gesamten Landkreis,“ nannte es Teich damals. Er betonte, dass die Errichtung eines behindertengerechten Angelplatzes im Gemeindgebiet Rieden eine „Einrichtung mit Alleinstellungsmerkmal“ sei.

Einstimmig hatten die Mitglieder des Fischereivereins bei der Jahreshauptversammlung für diesen Vorschlag der Vorstandschaft votiert. Inzwischen ist dieses Anliegen des Fischereivereins in die Gänge gekommen. Bei einer Begehung des vorgesehen Standort des behindertengerechten Angelplatzes an der Vils in Vilshofen bei der Einmündung der Schwandorfer Straße in die Staatsstraße 2166 stellte Vorsitzender Dieter Teich die Kriterien vor, welche zur Auswahl dieses Platzes führten. So liege dieser im Bereich der Vils des Marktes Rieden, „wo der Fischereiverein das Gewässer von der Marktgemeinde gepachtet hat“. Hervorzuheben sei die geringe Höhendifferenz zwischen Vils und Angelplatz, der sich harmonisch in die Landschaft einfüge.

Zudem seien keine größeren Eingriffe in die Natur und auch keine Befestigung der Zufahrt erforderlich, „denn die Zufahrt erfolgt über einen Wiesenstreifen, dessen Untergrund bereits befestigt und tragfähig ist“. Der Angelplatz, so erläuterte Teich weiter, sei so ohne Probleme mit dem Auto  zu erreichen und werde – drei mal viereinhalb Meter mit Pflastersteinen befestigt – ebenerdig mit der umgehenden Wiese ausgeführt. Dies sei zur Sicherung der Rollstuhlfahrer ebenso wie ein Geländer, das in Holzbauweise ausgeführt werden soll, erforderlich. Die Befestigung des Uferbereichs erfolge mit großen Flussbausteinen.

Weiter sei vorgesehen, so der Vorsitzende, nach Fertigstellung des Angelplatzes ein Hinweisschild an der Zufahrt mit dem Hinweis aufzustellen, dass das Befahren nur für Angler mit entsprechenden Schwerbehindertenausweis (Buchstabe G) erlaubt. Bei Nichtbeachtung erfolge der sofortige Entzug der Angelerlaubnis. Nun stünden die Macher des Fischereivereins in den Startlöchern, hob Vorsitzender Dieter Teich hervor. Gespräche mit Technischem Amtsrat Heinz Nefe vom Fachreferat Umwelt und Naturschutz beim Landratsamt, sowie mit Peter Fröhlich, zuständig für Gewässerentwicklung und Wasserbau beim Wasserwirtschaftsamt, seien geführt worden, „und deren Anregungen in unserer Planung berücksichtigt“.

Fröhlich stehe positiv zur Realisierbarkeit aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes. Nun, so fasste Teich zusammen, warte der Fischereiverein nur noch auf die Genehmigung durch das Landratsamt. Danach könne mit dem Wasserwirtschaftsamt ein Vertrag über die Nutzung des Angelplatzes geschlossen werden. „Mit dem Bau des behindertengerechten Angelplatzes,“ ist Vorsitzender Dieter Teich zuversichtlich, „wollen wir dann noch in diesem Jahr beginnen“.

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